Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Verbesserung der Leitungszeit in allen Stuttgarter Kitas

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 29. Juli eine deutliche Verbesserung der Leitungszeit in den Stuttgarter Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen.

Auf der Grundlage des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes wurde in Baden-Württemberg mit einer Änderung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) zum 1. Januar 2020 erstmalig eine verbindliche Mindestleitungszeit in den Kitas eingeführt. 


Schon vor Inkrafttreten der Änderungen der KiTaVO waren für die Landeshauptstadt Stuttgart freigestellte und gut qualifizierte Kita-Leitungen eine Grundvoraussetzung für eine hohe Qualität in der Betreuung. Bei den städtischen Kitas wurde deshalb schon in der Vergangenheit eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Freistellung der Kita-Leitungen gewährleistet. Teilweise, nämlich bei den Angeboten für Drei- bis Sechsjährige, galt dies auch für die freien Kita-Träger.

 
Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, hat die Neuregelung in der KiTaVO zum Anlass genommen, die Leitungsfreistellung im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowohl für den städtischen als auch für die freien Träger zu vereinheitlichen. Dies erfolgt auf der Basis der bereits bestehenden Regelungen beim städtischen Träger. Die Mindestanforderungen der KiTaVO in Bezug auf die Leitungsfreistellung werden dabei berücksichtigt. Pro Gruppe einer Kindertageseinrichtung werden seit 1. Januar 2020 zwölf Prozent einer Stelle zur Verfügung gestellt. Bei eingruppigen Tageseinrichtungen mindestens 15,38 Prozent. 


Der vorgeschlagene Umfang der Leitungsfreistellung liegt damit erheblich über der in der KiTaVO vorgeschriebenen Mindestleitungszeit. Für alle Kitaträger müsste die Leitungsfreistellung rund 146 Stellen betragen, finanziert werden von der Stadt insgesamt 231 Stellen, das heißt rund 85 Stellen mehr als gesetzlich vorgesehen.  


Die beschlossene Neuregelung der Leitungsfreistellung kann haushaltsneutral mit Bundes- und Landesmitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz im Umfang von etwa 9,9 Millionen Euro finanziert werden. 


Bürgermeisterin Fezer begrüßt ausdrücklich die erweiterte Landesförderung für die Leitungsfreistellung, da damit die Qualität in den Stuttgarter Kindertageseinrichtungen zum Nutzen der Stuttgarter Kinder deutlich gesteigert werden kann.

Erläuterungen und Hinweise