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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Landeshauptstadt erweitert Notbetreuung in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflege

Die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Stuttgart erweitern ihre Notbetreuung ab Mittwoch, 29. April. Damit setzen die Einrichtungen die Regelungen der Landesregierung zur erweiterten Notbetreuung um. Das hat die Stadt am Dienstag, 28. April, bekanntgegeben.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: "Mit der Erweiterung der Kita-Notbetreuung können wir besonders beanspruchte Familien in Stuttgart weiter entlasten. Gleichzeitig achten wir auf die Gesundheit von Kindern, ihren Familien und der Fachkräfte, durch organisatorische Vorgaben sowie Hygiene- und Abstandsreglungen."

Die aktuell gültige Corona-Verordnung berechtigt Kinder an der Teilnahme der erweiterten Notbetreuung, wenn die Erziehungsberechtigten

  1. im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind oder
  2. eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind

und sie durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind sowie erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dies gilt jeweils für beide Elternteile und Alleinerziehende.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und das Vorliegen der Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, ist nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme zu entscheiden. Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt.

Konzept zur Betreuung in kleinen Gruppen

In den letzten Tagen erarbeiteten pädagogische Fachkräfte ein einrichtungsspezifisches Konzept zur eingeschränkten, aber qualifizierten Betreuung der Kinder in kleinen festen Gruppen sowie zur Umsetzung der Hygieneempfehlungen und des Infektionsschutzes. Das Betreten der Einrichtungen ist nur eingeschränkt möglich, beim Betreten wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Alle Eltern werden von ihren Einrichtungen über die Regelungen vor Ort, insbesondere beim Bringen und Abholen ihrer Kinder, informiert.

Bisher wurden in der Notbetreuung seit dem 17. März im Schnitt ca. 210 Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen und ca. 25 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Ab Mittwoch, 29. April, stehen in den 180 städtischen Einrichtungen zusätzliche Notbetreuungsplätze bereit.

Mit der Erweiterung der Notbetreuung gingen beim städtischen Träger bis Dienstag, 28. April, bisher rund 1.000 Anträge für diese Notbetreuungsplätze ein. Derzeit wird rasch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Notbetreuung bei den Familien und den Einrichtungen vorliegen. 1.384 pädagogische Fachkräfte werden ab Mittwoch in den Einrichtungen für die Betreuung der Kinder in Voll- und Teilzeit zur Verfügung stehen. Für die Notbetreuung in der Kindertagespflege liegen zum gleichen Zeitpunkt knapp 50 Anträge vor.

Das Anmeldeformular zur Notbetreuung, die notwendigen Bescheinigungen sowie ausführlichere Informationen sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

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