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Gebäudeleerstände in der Corona-Krise: Gesundheitsamt rät, Trinkwasseranlagen weiter zu nutzen und Verkeimung vorzubeugen

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung sind derzeit viele Geschäfte und Betriebe geschlossen. Die Gebäudeobjekte bleiben entsprechend ungenutzt. Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart rät den Gewerbetreibenden deshalb dazu, die Trinkwasserinstallation in den Gebäuden weiterhin zu betreiben und beispielsweise die Wass

Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilt, muss die Qualität von angebotenem Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung einwandfrei sein. Es besteht eine Gesundheitsgefahr, wenn die Anlagen nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Zum Beispiel können sich Schwermetalle im Trinkwasser anreichern oder sich ein Biofilm bilden. Ebenso ist das Risiko erhöht, dass sich Legionellen und andere gesundheitsschädliche Keime vermehren.
 
Trinkwasseruntersuchungen sollten dringend vorgenommen werden, wenn Mängel in der Installation vorliegen. Bei mikrobiologischen Untersuchungen muss Trinkwasser an einer repräsentativen Probenahmestelle auf folgende Hygieneparameter untersucht werden:
 
  • Escherichia coli
  • Coliforme Bakterien
  • Koloniezahl bei 22 °C
  • Koloniezahl bei 36 °C

Falls es sich bei den Gebäudeobjekten um Einrichtungen für Kleinkinder (0-3 Jahre) oder Kranken- und Pflegeeinrichtungen handelt, muss zudem auf Pseudomonas aeruginosa untersucht werden. Bei der Warmwasser-Installation muss auf Legionellen kontrolliert werden.
 
Auch ohne Betriebsunterbrechung sind die mikrobiologischen Parameter stets jährlich zu bestimmen. Außerdem müssen im fünfjährigen Rhythmus Trinkwasseruntersuchungen auf Schwermetalle gemacht werden.
 
Weitere Infos gibt es beim Gesundheitsamt, Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene, unter der E-Mail-Adresse trinkwasserstuttgartde.
 
Folgende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser werden empfohlen:

 
Dauer der
Betriebsunterbrechung
Maßnahmen zu Beginn
der Unterbrechung
Maßnahmen bei Rückkehr
(Ende der Unterbrechung)
? 4 Stunden bis 3 Tage Keine Stagnationswasser ablaufen
lassen bis zur
Temperaturkonstanz
> 72 Stunden bis 7 Tage Schließen der
Absperreinrichtung
Öffnen der
Absperreinrichtung. Wasser
mind. 5 Minuten an
mehreren Entnahmestellen
gleichzeitig fließen lassen.
Die Spülung wird getrennt
sowohl in der Kalt- als auch
in der Warmwasserleitung
durchgeführt
bis max 4 Wochen Schließen der
Absperreinrichtung
Bei Wiederinbetriebnahme
vollständiger
Wasseraustausch an allen
Entnahmestellen durch
Spülung mit Wasser nach
DVGW Arbeitsblatt W557.
1 Monat bis 6 Monate Schließen der
Absperreinrichtung
Bei Wiederinbetriebnahme
vollständiger
Wasseraustausch an allen
Entnahmestellen durch
Spülung mit Wasser nach
DVGW Arbeitsblatt W557.

Empfehlung zur
Durchführung einer
mikrobiologischen
Kontrolluntersuchung des
Trinkwassers kalt+warm.

Werden die Leitungen nicht abgesperrt, sondern weiterhin gespült, kann es bei kürzeren Betriebsunterbrechungen sinnvoll sein, die Trinkwasser-Erwärmung abzuschalten. Die Leitungen sind anschließend vorsorglich kalt zu spülen, damit nicht durch langsame Abkühlung des Wassers das Wachstum für Legionellen begünstigt wird. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen möglichst in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen.

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