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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona: Stadtverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Minimale Präsenz bis 8. Januar

Die Stadtverwaltung wird im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zum 08.01.2020 nur eingeschränkt erreichbar sein. Inklusive der üblichen Schließtage 24. Dezember und 31. Dezember bleibt die Verwaltung zwischen den Jahren (28. bis 30.12.2020) ganz geschlossen.

Der Verwaltungsstab hat einen entsprechenden Beschluss am Donnerstag, 10. Dezember, gefasst. Mit diesem Schritt setzt die Landeshauptstadt eine dringende Empfehlung der Bundeskanzlerin und der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus um. Damit will die Stadt Kontakte reduzieren und das Infektionsrisiko senken.

Von der Schließung ausgenommen sind Betreuungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, in denen Notdienste erforderlich sind.

Daneben soll über einen flexiblen Zeitraum vom 21. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 die Anwesenheit in den Büros der Stadtverwaltung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein Minimum reduziert werden. Wo immer möglich, sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Die Öffnungszeiten der jeweiligen Ämter sind auf der Internetseite der Stadt  www.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.

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