Der Verwaltungsstab hat einen entsprechenden Beschluss am Donnerstag, 10. Dezember, gefasst. Mit diesem Schritt setzt die Landeshauptstadt eine dringende Empfehlung der Bundeskanzlerin und der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus um. Damit will die Stadt Kontakte reduzieren und das Infektionsrisiko senken.
Von der Schließung ausgenommen sind Betreuungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, in denen Notdienste erforderlich sind.
Daneben soll über einen flexiblen Zeitraum vom 21. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 die Anwesenheit in den Büros der Stadtverwaltung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein Minimum reduziert werden. Wo immer möglich, sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Die Öffnungszeiten der jeweiligen Ämter sind auf der Internetseite der Stadt www.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.