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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ beschlossen – Stadt fördert private Einrichtungen, die für mehr Barrierefreiheit sorgen

Die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 21. Dezember, ist die letzte Sitzung unter der Leitung von Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewesen. Zu Beginn gedachten der Oberbürgermeister und die Stadträte dem verstorbenen Stadtrat Jürgen Zeeb mit einer Schweigeminute.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Gemeinderat das Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ einmütig beschlossen. Da Menschen mit Behinderung, ob sinnesbehindert oder mobilitätseingeschränkt, ein barrierefreies Umfeld benötigen, um am gemeinschaftlichen Leben in der Stadtgesellschaft teilzunehmen und die vielfältigen Dienstleistungen, Freizeit- oder Kulturangebote in Stuttgart nutzen zu können, hat die Stadt das Förderprogramm aufgelegt. Es sieht in einem ersten Schritt eine Fördersumme von 500.000 Euro vor, um die barrierefreie Anpassung in Einrichtungen der Freizeit, Kultur, des Gaststättengewerbes oder der Medizin zu fördern.

Das Förderprogramm ist Teil des Inklusionspakets 2.0, das Oberbürgermeister Fritz Kuhn in den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 vorgeschlagen hat, und das vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn: „Menschen mit Behinderung sind selbstverständlich Teil unserer Stadtgesellschaft. Sie wollen natürlich auch Dienstleistungen und Produkte privater Anbieter in Anspruch nehmen, in Zukunft wieder Veranstaltungen besuchen oder mit anderen essen gehen, dafür benötigen sie gute Zugänge. Ich freue mich sehr, dass für die bessere Zugänglichkeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 im Haushaltspaket ‚Inklusion 2.0‘ auch ein Förderprogramm für die umfassende Barrierefreiheit in der Stadtgesellschaft beschlossen wurde.“

Laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2018 ist die Barrierefreiheit in Unternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland deutlich verbesserungswürdig. Insbesondere durch die Richtlinie der Europäischen Union, dem „European Accessibility Act“ wird der politische Druck in den nächsten Jahren auch in Deutschland zunehmen, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft vorsorglich umzusetzen.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration dazu: „Blinde, hörbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Menschen erleben oftmals Hürden, wenn sie beispielsweise ein Café, ein Kino, einen Supermarkt oder eine Arztpraxis besuchen wollen. Wenn diese Einrichtungen nicht barrierefrei sind, ist es für sie sehr frustrierend. Barrierefreiheit ist notwendig, um teilzuhaben, seine Besorgungen zu erledigen und seinen Alltag zu bewältigen. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Förderprogramm die Teilhabemöglichkeiten verbessern können.“
Förderfähig ist die Beratung über erforderliche bauliche und technische Maßnahmen. Neben Rampen oder Anpassungen im Sanitärbereich können mit dem Förderprogramm auch Zugänge zum Gebäude, Audio-Guides, Tastmodelle, Leitsysteme oder induktive Höranlagen sowie Angebote in Leichter Sprache oder Brailleschrift gefördert werden. Auch die barrierefreie Gestaltung von Websites oder Veranstaltungsprogrammen ist möglich.

Grundsätzlich gilt: Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie dem Abbau von Barrieren dienen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Betreiber, Mieter, Pächter von öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Veranstalter. Die Beratung beziehungsweise Schulungsangebote können mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden, bauliche und technische Maßnahmen mit bis zu 30.000 Euro und barrierefreie Informationen oder barrierefreie Internetzugänge mit bis zu 15.000 Euro. Ausdrücklich förderfähig sind auch kleinere Maßnahmen.

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal. Die Antragsteller können eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen. Damit soll ein geeigneter Wissenstransfer ermöglicht werden. In der Stadt Stuttgart übernimmt dies der Dachverband Integratives Planen und Bauen e.V. (DIPB) sowie weitere anerkannte Verbände oder erfahrene Architekten und Handwerker.

Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Bearbeitet werden die Anträge bei der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Simone Fischer. Weitere Informationen unter Telefon 216-99825 oder per E-Mail  info.bhbstuttgartde.

Weitere Informationen finden sich unter  www.stuttgart.de/foerderprogramme-barrierefreies-stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).

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