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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt unterstützt Clubs finanziell – Antrag ab 8. Dezember möglich

Erster Bürgermeister Dr. Mayer „Club-Kultur fördern und schützen“

Betreiberinnen und Betreiber von Clubs und Livemusik-Spielstätten in Stuttgart können finanzielle Hilfe von der Stadt beantragen.

Für Locations mit einer Kapazität bis 1.000 Personen stehen insgesamt 300.000 Euro bereit. Clubs und Spielstätten mit einer Kapazität zwischen 1.000 und 2.500 Personen können zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen.

Dies hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am Mittwoch, 2. Dezember, beschlossen. Damit unterstützt die Landeshauptstadt die freie Club- und Livemusikszene zusätzlich zu den bereits ausgeschütteten Förderungen des Live Music Fonds Stuttgart, der sich an Veranstalterinnen und Veranstalter in popmusikalischen Bereichen richtet.

Die nun auf den Weg gebrachten Hilfen kommen explizit den Betreibern von Kulturräumen bzw. Clubs zugute, die ihre oft hohen Fixkosten bei fehlenden Einnahmen decken müssen. Durch die Förderung ist es für Clubs mit einer Kapazität bis 1.000 Besucher möglich, zusätzlich zu den Finanzhilfen von Bund und Land, darüber hinausgehende Bedarfe bei der Landeshauptstadt Stuttgart anzumelden. Dabei wird diese Zuwendung als Zuschuss ausgestaltet, der auf Basis der Fixkosten berechnet wird.

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer sagt zur Situation der Clubs in der Landeshauptstadt: „Clubs gehören zum kulturellen und urbanen Leben unserer Stadt. Es geht dabei nicht nur um wirtschaftliche, sondern auch um kulturelle Standortfaktoren.“ Clubkultur sei Sozialisationsinstanz. Mayer weiter: „Clubs tragen zur Identitätsfindung und Orientierung bei, sie schaffen Frei-, Schutz und Kreativräume für junge Menschen. Diese Orte der Entfaltung dürfen durch die Pandemie nicht verloren gehen.“

Die Stadt hat schon vor Corona wichtige kulturpolitische Weichen gestellt. So wurde mit dem Live Music Fonds Stuttgart ein bundesweit im Bereich der Clubförderung anerkanntes Förderinstrument entwickelt, mit dem Clubs und nicht nur Veranstaltungen direkt gefördert werden können. Zukünftig wird sich auch eine Nachbürgermeisterin bzw. ein Nachtbürgermeister und eine zusätzliche Verwaltungskraft um die Stuttgarter Clubs, das Nachtleben und die Nachtökonomie kümmern. Die organisatorischen und personellen Vorbereitungen hierfür werden derzeit getroffen.

Mayer bekräftigte: „Die heute beschlossenen Corona-Hilfen für Clubs und Livemusik-Spielstätten bilden einen weiteren wichtigen Baustein zur Förderung und zum Schutz der Clubkultur. Für das lebendige und vielfältige Kulturleben in Stuttgart ist der Fortbestand unserer Clubs und Livemusikorte wesentlich. Diesen Betrieben greifen wir mit der beschlossenen Förderung zusätzlich und gezielt unter die Arme.“

Die Stadt plant vertiefende Gespräche mit Vertretern des Clubkollektivs zur aktuellen Situation der Stuttgarter Clubs.

Anträge für die Corona-Hilfen für Stuttgarter Clubs und Livemusik-Spielstätten können ab dem 8. Dezember 2020 gestellt werden. Clubs, die bereits an der Bedarfsabfrage des Kulturamts teilgenommen haben, reichen die erforderlichen Nachweise nach. Antragsschluss ist der 31. Januar 2021. Berechnungsgrundlage für die Zuwendungen sind die förderfähigen Fixkosten für die Zeit der Soforthilfe (April bis Juni 2020) abzüglich der erhaltenen Soforthilfe. Die Abwicklung erfolgt über die Kulturförderung der Landeshauptstadt Stuttgart.

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