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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Diskussion um Gaststättenerlaubnis für "Eagle Stuttgart": Stadt wird mit Betreibern die Rechtslage erörtern

Die Stadtverwaltung wird mit den Betreibern der Gaststätte "Eagle Stuttgart" erneut die Rechtslage erörtern. Dies teilte die Stadt am Dienstag, 7. Januar, mit. Über eine vom Amt für öffentliche Ordnung erteilte vorläufige Gaststättenerlaubnis und deren Auflagen hatte es zuvor eine öffentliche Diskussion gegeben.

Im Mittelpunkt stand die Formulierung der Gaststättenbehörde, wonach von der Gaststätte "Gefahren für die Sittlichkeit" ausgehen könnten. Es handelt sich hierbei um einen rechtlichen Passus aus dem Landesgaststättengesetz, den die Behörde in ihrer Begründung zitiert.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte am Rande einer Pressekonferenz betont, dass "Stuttgart eine weltoffene Stadt sei, in der auch Homosexuelle Treffpunkte finden. Die Terminologie des Schreibens hat weh getan, dafür möchte ich mich entschuldigen." Die Fachämter würden zeitnah mit dem Betreiber sprechen.

Die Gaststättenbehörde hatte die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelegt. Dabei wurden insbesondere die bisherige Genehmigung, das Gaststättengesetz, die Vergnügungsstättensatzung sowie der geltende Bebauungsplan in den Blick genommen. Anschließend hat sie eine Schankwirtschaft innerhalb eines Billardcenters genehmigt.

Vertreter der Stadtverwaltung werden in den kommenden Tagen mit den neuen Betreibern der Gaststätte zu einem Gespräch zusammenkommen.

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