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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Beginn des Grünrückschnitts entlang von Hauptwirtschaftswegen im Außenbereich

In der Ausgabe Nr. 27 des Stuttgarter Amtsblatts vom 2. Juli 2020 wurden Maßnahmen zum Freischneiden des Lichtraumprofils für bestimmte Hauptwirtschaftswege im Außenbereich angekündigt. Diese Grünrückschnittarbeiten beginnen am 10. August 2020 und werden über mehrere Wochen bis zum Frühjahr 2021 in den folgenden Gewannen durchgeführt:

Wangen / Hedelfingen / Rohracker:

Wangener Höhenweg / Im Schleifrain / Schillerlinde
In den Braunhalden / Kornhasen / Rappenklinge
Waldebene Ost / Seizle
Burg / Schmidberg / Klinge / Alosen / Alosenweg
Halde / Haumeister / Lenzenberg / Engenberg
Obere Halde / Obere Heide / Untere Heide / Stüblen
Kreuzhalde / Dürrbach / Lehenwald / Zinsholz
Speidelweg vom Frauenkopf nach Rohracker

Untertürkheim / Luginsland / Obertürkheim / Uhlbach / Rotenberg:

Goldberg / Gögelbach / Jungen / Aspen / Hundloch / Immenrot
Hintere Wengert / Schlat / Plieninger / Kressler
Mönchholz / Reutwald / Bartenen / Kalkofen / Hagwiesen / Hägle
Heidenwengert / Staiger / Klingenhölzle / Burggässle / Laukersgarten
Burgwengert / Alte Weinberge / Riesenbach / Täsche
Fuchsberg / Egelseer Heide / Rotenberger Weg
Buckel / Mohrhalden / Scherer / Sonnenberg
Kohler / Finsterklinge / Hau / Klingenhölzle
Beunden / Spittlerbach / Wolfertsbach
Freigoldshalden / Mönchberg / Blick

Bad Cannstatt

Winterhalden / Kreutelstein / LerchenheideDarüber hinaus werden auch Teile des Neckarradweges entlang der Hauptradrouten im Lindenschulviertel, im Bereich Untertürkheimer Brücke - Daimlerbrücke und im Hafen Süd u.a. mit Einsatz von Großgerät zurückgeschnitten.

Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.

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