Wangen / Hedelfingen / Rohracker:
Wangener Höhenweg / Im Schleifrain / Schillerlinde
In den Braunhalden / Kornhasen / Rappenklinge
Waldebene Ost / Seizle
Burg / Schmidberg / Klinge / Alosen / Alosenweg
Halde / Haumeister / Lenzenberg / Engenberg
Obere Halde / Obere Heide / Untere Heide / Stüblen
Kreuzhalde / Dürrbach / Lehenwald / Zinsholz
Speidelweg vom Frauenkopf nach Rohracker
Untertürkheim / Luginsland / Obertürkheim / Uhlbach / Rotenberg:
Goldberg / Gögelbach / Jungen / Aspen / Hundloch / Immenrot
Hintere Wengert / Schlat / Plieninger / Kressler
Mönchholz / Reutwald / Bartenen / Kalkofen / Hagwiesen / Hägle
Heidenwengert / Staiger / Klingenhölzle / Burggässle / Laukersgarten
Burgwengert / Alte Weinberge / Riesenbach / Täsche
Fuchsberg / Egelseer Heide / Rotenberger Weg
Buckel / Mohrhalden / Scherer / Sonnenberg
Kohler / Finsterklinge / Hau / Klingenhölzle
Beunden / Spittlerbach / Wolfertsbach
Freigoldshalden / Mönchberg / Blick
Bad Cannstatt
Winterhalden / Kreutelstein / LerchenheideDarüber hinaus werden auch Teile des Neckarradweges entlang der Hauptradrouten im Lindenschulviertel, im Bereich Untertürkheimer Brücke - Daimlerbrücke und im Hafen Süd u.a. mit Einsatz von Großgerät zurückgeschnitten.
Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.
Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.