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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Stadt schließt Lücke bei Prostitutionsverboten - Allgemeinverfügung veröffentlicht

In Stuttgart ist ab Samstag, 18. Juli, jegliche Form von Prostitution verboten. Die Stadt untersagt aber auch Freiern, sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Bei Missachtung droht ein Zwangsgeld von 350 Euro. Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. August 2020. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt jetzt veröffentlicht hat. Grundlage für das Verbot ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes.
 
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am 17. Juli: "Das Coronavirus macht es weiterhin erforderlich, vor allem enge Kontakte weitestgehend einzuschränken. Sexuelle Dienstleistungen basieren auf Körperkontakt, bei denen das Virus übertragen werden kann. Weil die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Spielräume lässt, haben wir diese nun geschlossen. Mit der Allgemeinverfügung gelten in Stuttgart jetzt klare und für alle nachvollziehbare Regeln."
 
Die Verordnung des Landes verbietet Prostitution in Etablissements und Betrieben, aber nicht durch selbständig und allein tätige Prostituierte. Dazu Dr. Schairer: "Polizei und Stadt haben in letzter Zeit festgestellt, dass diese Lücke verstärkt genutzt wurde. Da die Infektionsgefahren hier jedoch die gleichen sind, untersagt die neue Allgemeinverfügung nun jegliche Form der Prostitution."

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