Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Entscheidungen aus dem Verwaltungsstab: Reduzierung der Stabsarbeit und Alarmstufe - Schließung von Schutzunterkünften - Einrichtung eines gemeinsamen Pandemie-Lagers

Die Verwaltung hat ihre Arbeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Lage entsprechend angepasst. So wird die bisherige Stufe der Gefahrenabwehr reduziert und der Verwaltungsstab in einen "Standby-Modus" versetzt. Diese und zwei weitere Entscheidungen hat die Stadt am Dienstag, 30. Juni, bekanntgegeben.

In den vergangenen Wochen bewegte sich die Anzahl neuer Infektionsfälle in Stuttgart auf niedrigem Niveau. In Stuttgart sind aktuell 1.545 Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Davon gelten 1.445 Personen als genesen. Offiziell gelten demnach aktuell noch 34 Personen als infiziert und damit ansteckend. 66 Personen sind bisher mit einer festgestellten Corona-Infektion verstorben.

Zur Bewältigung der Pandemie befand sich die Landeshauptstadt bisher in Stufe 3 der Gefahrenabwehr ("orange"). Aufgrund der derzeitigen Lage konnte die Alarmstufe reduziert werden. Ab sofort gilt Stufe 2 der Gefahrenabwehr ("gelb"). Die Stufen sind unterteilt in Infektionsverdachtslage ("grün"), Seuchenlage ("gelb"), Epidemie- bzw. Pandemie ("orange") und Katastrophe ("rot"). Eine Stabsarbeit im bisherigen Maße ist nach Einschätzung des Gesundheitsamts und des Amts für öffentliche Ordnung nicht mehr erforderlich. Auf dieser Grundlage wird der Verwaltungsstab in einen "Standby-Modus" zurückgefahren. Dies ermöglicht es im Falle wieder stark steigender Zahlen schnell zur Stabsarbeit zurückkehren zu können.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatte die Landeshauptstadt Stuttgart am 17. März den Verwaltungsstab unter Leitung von Oberbürgermeister Fritz Kuhn eingesetzt. Der Stab bündelt die ämter- und referatsübergreifende Zusammenarbeit, erleichtert Abstimmungen und beschleunigt Entscheidungen.

Schließung von Schutzunterkünften

Anfang April wurden in der Landeshauptstadt drei Schutzunterkünfte als Quarantänestationen für infizierte Menschen sowie für enge Kontaktpersonen und Verdachtsfälle eingerichtet. Aufgrund der aktuell stabilen Lage können sie auf eine Unterkunft reduziert werden. In dieser stehen 56 Plätze für unterschiedliche Personengruppen (Geflüchtete, Menschen in Wohnungsnot und Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit nicht isoliert werden können) zur Verfügung. Das Belegungsmanagement führt das Sozialamt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Bislang gab es in den drei Unterkünften insgesamt 159 Plätze.

Einrichtung eines gemeinsamen Pandemie-Lagers

Stadt und Klinikum Stuttgart planen ein gemeinsames Pandemie-Lager für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Desinfektionsmittel. Zu PSA zählen beispielsweise Schutzmasken, Handschuhe, Schutzbrillen und -visiere sowie Schutzanzüge.

Stadt und Klinikum wollen auf einen eventuellen Neuanstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus vorbereitet sein und generelle Vorsorge für Pandemien treffen.

Das Land Baden-Württemberg und die Stadt stellten im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung, unter anderem insgesamt über 330.500 Mund-Nasen-Schutze, rund 250.000 Handschuhe und über 2.000 Liter Desinfektionsmittel. Sie wurden vom städtischen Gesundheitsamt kommissioniert, verteilt und an priorisierte Einrichtungen wie in der stationären Altenpflege, der Behindertenhilfe oder der Wohnungsnotfallhilfe ausgeliefert. Sie wurden vom städtischen Gesundheitsamt kommissioniert, verteilt und an priorisierte Einrichtungen wie in der stationären Altenpflege, der Behindertenhilfe oder der Wohnungsnotfallhilfe ausgeliefert.

Erläuterungen und Hinweise