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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros untersagt

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Das teilte die Verwaltung am Montag, 16. März, mit.

Damit soll erreicht werden, dass ein enger Kontakt zwischen den Besuchern verhindert wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Allgemeinverfügung:

1. Ergänzung der Allgemeinverfügung vom 13.03.2020: Untersagung des gesamten Trainings- und Sportbetriebs in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in Vereinsräumen und Fitnessstudios aller Art; Verbot des Betriebs von Spielhallen, Spielbanken und Wettbürosnllgemeinverügung Coronavirus Fitnesstudios und Spielhallen (PDF)

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