Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Persönliche Bedienung im Jobcenter nur nach telefonischer Anmeldung

Aus Gründen des Infektionsschutzes schränkt das Jobcenter Stuttgart ab sofort (Freitag, 13. März) bis auf Weiteres die Möglichkeiten der persönlichen Vorsprache ein. Kundinnen und Kunden können nur noch nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Eine Beratung per Telefon oder E-Mail findet statt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters prüfen im Gespräch am Telefon, ob Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können. Gegebenenfalls werden individuelle Vorsprachetermine vereinbart. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die Maßnahmen entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Liste der betroffenen Ämter wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

Erläuterungen und Hinweise