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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Kampf gegen Corona - OB Fritz Kuhn begrüßt Verschärfungen des Landes: "Verbot von Ansammlungen ist richtig und notwendig"

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die Verschärfungen der infektionsschützenden Maßnahmen durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt.

Der OB sagte am Freitag, 20. März: "Das Verbot von Ansammlungen mit mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen und in Parks ist richtig. Wir müssen die Menschen vor Ansteckung schützen, auch mit einschneidenden Maßnahmen. Und wir müssen offenbar auch Menschen, die trotz eindringlicher Warnungen immer noch in größeren Gruppen anzutreffen sind, vor sich selbst schützen. Deswegen ist das Verbot dringend notwendig. Ich appelliere eindringlich an alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter: Halten Sie sich an das Verbot und zwar ab sofort. Sie schützen sich und Ihre Mitmenschen, und Sie helfen damit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen."
 
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hatte am Freitag, 20. März, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. So werden nach einem Beschluss der Landesregierung ab Samstag, 21. März, alle Gastronomiebetriebe im Land geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen ist weiterhin zulässig. Zudem sind nur noch Ansammlungen von bis zu drei Personen auf öffentlichen Plätzen erlaubt - es sei denn, es handelt sich um Eltern mit ihren Kindern. Innenminister Thomas Strobl wies darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro oder auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden können. Die Landespolizei werde auf die Einhaltung der Beschränkungen achten.

Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg in der Fassung vom 20. März 2020

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