Ausgenommen hiervon sind Anlagen, wie Automatikanlagen, in denen sich zur gleichen Zeit keine weitere Person aufhalten kann. Generell weist die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr hin. Außerdem wird daran erinnert, die Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten - zum eigenen Schutz und zum Wohl aller.
Presse
Corona: Maskenpflicht auch in öffentlichen Toilettenanlagen
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart AWS weist am Mittwoch, 20. Mai, darauf hin, dass auch in den öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.