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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Verwaltung plant weiteren Verzicht auf Kita-Beiträge; Befreiung für Mai und Juni

Die Landeshauptstadt Stuttgart will Eltern auch weiterhin von Gebühren für die Kinderbetreuung befreien. Ein Vorschlag der Verwaltung sieht vor, im Mai und Juni auf Kita- und Essensbeiträge zu verzichten. Über den Vorschlag entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: "Nach wie vor sind Familien durch die Schließung von Betreuungseinrichtungen schwer belastet. Einige der Eltern, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten oder die an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, können von der Notfallbetreuung Gebrauch machen." Auf viele Eltern treffe dies jedoch nicht zu. Fezer weiter: "Sie müssen die Betreuung ihrer Kinder neben der Arbeit weiterhin selbst organisieren. Durch den Verzicht auf die Betreuungsgebühren möchten wir ihnen zumindest eine finanzielle Belastung nehmen."
 
Wie bereits für den April schließt der Vorschlag der Verwaltung weiterhin auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung. Ein breites Bündnis von Gemeinderatsfraktionen hat ebenfalls beantragt, die Gebühren zu erlassen.
 
Für den weiteren Verzicht auf Beträge sind rund 7,4 Millionen Euro auszugleichen. Im Gegensatz zur Regelung im April soll der Verzicht nur für die Tage gelten, an denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

Erweiterte Notbetreuung

Für die Zeit des Betriebsverbots bieten die Kita-Träger eine erweiterte Notbetreuung für Kinder an, deren Erziehungsberechtigte entweder im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind oder die eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind. Die Erziehungsberechtigten müssen erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dies gilt jeweils für beide Elternteile und Alleinerziehende.

Die Schließung der Kitas ist aufgrund der Corona-Verordnung des Landes zum 17. März in Kraft getreten. Anfang April hatte der Gemeinderat den Verzicht auf die Gebühren für den Monat April beschlossen. Nach aktuellem Stand sind die Kitas noch bis 14. Juni geschlossen.

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