Der Baum wird mit einer Ersatzpflanzung auf dem Schulgrundstück und drei weiteren Ersatzpflanzungen ausgeglichen.
Die Fällung erfolgt gemäß Bundesnaturschutzgesetz §39 in der Vegetationsruhe, geplant ist der 6. November. Im Vorfeld wurden durch die ökologische Baubegleitung die artenschutzrechtlichen Belange geprüft und die entsprechenden Ersatzmaßnahmen bereits umgesetzt.