Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeindewahlausschuss ordnet Neuwahl am 29. November an

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag, 10. November, das Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 8. November festgestellt und eine Neuwahl am 29. November angeordnet.

Bis Mittwoch, 11. November, 18 Uhr, können bisherige Bewerbungen zurückgenommen werden. Ebenso ist es möglich, bis zu diesem Zeitpunkt neue Bewerbungen einzureichen.

Am Donnerstag, 12. November, wird der Gemeindewahlausschuss darüber befinden, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Neuwahl zugelassen werden. Notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind 250 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen zu sein.

Unter diesem Link kann das endgültige amtliche Endergebnis eingesehen werden:  https://www.stuttgart.de/service/wahlen/wahlergebnisse-und-statistiken.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise