Bis Mittwoch, 11. November, 18 Uhr, können bisherige Bewerbungen zurückgenommen werden. Ebenso ist es möglich, bis zu diesem Zeitpunkt neue Bewerbungen einzureichen.
Am Donnerstag, 12. November, wird der Gemeindewahlausschuss darüber befinden, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Neuwahl zugelassen werden. Notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind 250 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen zu sein.
Unter diesem Link kann das endgültige amtliche Endergebnis eingesehen werden: https://www.stuttgart.de/service/wahlen/wahlergebnisse-und-statistiken.php (Öffnet in einem neuen Tab)