Die städtischen Mitarbeiter werden die Gewässer Körsch, Zettach, Hattenbach, Fraubronnbach, Koppentalbach, Heidfeldbach, Rennenbach, Ramsbach, Tränkebach, Weidach, Kleinhohenheimer Bach und Auener Bach begehen.
Im Rahmen der Gewässerschau werden die Bäche sowie die angrenzenden Gewässerrandstreifen in Augenschein genommen. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die unmittelbar an die Gewässer grenzen, sind verpflichtet, den Teilnehmern der Gewässerschau das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten.