Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen freier Träger wird ab Januar 2021 weiter erhöht

Die freien Kita-Träger erhalten ab dem Jahr 2021 eine verbesserte Förderung ihrer Betriebskosten (inklusive Personalkosten). Dies hat der Jugendhilfeausschuss kürzlich beschlossen.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, begrüßt diesen Beschluss, mit dem die Träger eine Finanzierungssicherheit für das Jahr 2021 erhalten und die Förderquote der Personalkosten auf bis zu 95 Prozent ansteigen wird. Hierfür hat der Gemeinderat in den letzten Haushaltsplanberatungen 4,25 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Fezer: „Mit diesen neuen Regelungen entlasten wir Träger und mittelbar auch die Eltern. Gleichzeitig können wir die stadtweiten Platzkapazitäten besser nutzen und Transparenz hinsichtlich der Vergabekriterien herstellen.“

Um die verbesserte Förderung ab 2021 zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen sich die Träger vertraglich dazu bereiterklären, dem Jugendamt Zuweisungsrechte einzuräumen. Damit wird dem Jugendamt zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kita-Betreuung ermöglicht, auf freie Plätze bei den freien Trägern zuzugreifen. Diese Vereinbarung wird nun gemeinsam erarbeitet. Weitere Voraussetzungen sind zudem die Bereitschaft zur Teilnahme an einem noch in der Entwicklung befindlichen, trägerübergreifenden Personalmonitoring, eine Begrenzung der Elternbeiträge auf maximal 140 Prozent des städtischen Beitrags und die Veröffentlichung der Platzvergabekriterien der Träger.

Bereits im Juli des Jahres wurde die Verbesserung der Sachkostenförderung um jährlich 1,4 Millionen Euro beschlossen. All diese Beschlüsse verbessern die Finanzierung von rund 500 Kindertageseinrichtungen von 174 freien Trägern in Stuttgart.

Erläuterungen und Hinweise