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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronabedingte Schließungen von Kitas: Verwaltung verzichtet auf Elternbeiträge

Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet rückwirkend ab Juli 2020 auf Kita- und Essensbeiträge, wenn städtische Kitas oder einzelne Kita-Gruppen mindestens 14 Tage am Stück aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes geschlossen bleiben müssen.

Freie Träger erhalten eine entsprechende Ausgleichszahlung der Stadt, wenn sie diese Regelung ebenfalls zugunsten der Eltern anwenden. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 8. Oktober einstimmig beschlossen. Auch Betriebszuschüsse an freie Träger werden im Fall einer Schließung weiter gewährt.

Bis Ende September waren neun städtische Kitas von Teilschließungen betroffen. Eine angeordnete Schließung dauert grundsätzlich 14 Tage. Daher hat der Gemeinderat einen Verzicht in Höhe von pauschal 50 Prozent des regulären monatlichen Elternbeitrags beschlossen, wenn Kinder und Eltern von einer (Teil-)Schließung betroffen sind. Sollte sich der Schließungszeitraum verlängern, erhöht sich der prozentuale Anteil entsprechend. Auf einen fraktionellen Antrag hin hat der Gemeinderat entschieden, dass bei Schließung an sieben Tagen ein Gebührenverzicht im Umfang von 25 Prozent erfolgen soll.

Keine Befreiung von Elternbeiträgen erfolgt bei individueller Hinderung am Kita-Besuch. Dazu gehören etwa die Einreise aus einem Risikogebiet oder die Infektion eines Familienmitglieds.

Hinweis an die Redaktionen:
Hier finden Sie die vollständige  Gemeinderatsdrucksache 768/2020 (Öffnet in einem neuen Tab).

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