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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Ausleihe von schulgebundenen digitalen Endgeräten für Lehrkräfte für den Fernunterricht aufgrund der Corona-Pandemie

BM Fezer: „Der nächste Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fernlernunterricht an Schulen“

Die Landeshauptstadt Stuttgart will den Schulen in Stuttgart leihweise mobile digitale Endgeräte für den Fernunterricht zur Verfügung stellen.

Damit sollen die rund 6.000 Lehrkräfte in Stuttgart mit Geräten ausgestattet werden, die für das Distanzlernen sowie die allgemeine Unterrichtsvor- und -nachbereitung geeignet sind. Das hat der Gemeinderat am 22. April beschlossen.

Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, sagte am Donnerstag, 22. April: „Nachdem wir den Schülerinnen und Schülern bereits 13.000 Geräte für den Fernunterricht zur Verfügung stellen konnten, wollen wir nun auch die Ausstattung der Lehrkräfte verbessern. Nur wenn das Werkzeug stimmt, kann auch der Distanzunterricht optimal gelingen. Dies soll nun schnellstmöglich umgesetzt werden.“ 

Die Lehrkräfte sollen mit schulgebundenen mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Das Schulverwaltungsamt stellt den Schulen hierfür drei Gerätetypen zur Auswahl: Tablets, Notebooks, Convertibles. Die Gesamtzahl wird jedoch nicht für die Ausstattung aller Lehrkräfte reichen. Deshalb müssen die Endgeräte so konfiguriert werden, dass sich verschiedene Nutzende ein Endgerät teilen können und der Datenschutz trotzdem gewährleistet ist.

DigitalPakt: Schule „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Für die Beschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte hat die Landeshauptstadt aus Bundesmitteln rund 2,9 Mio. Euro erhalten. Die Mittel stehen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Dies sieht die Bekanntmachung des Kultusministeriums zum Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung des „DigitalPakt Schule“ vor. 

Die Fördermittel können auch rückwirkend für Geräte, Inbetriebnahme und Zubehör eingesetzt werden, sofern die Beschaffung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Die Laufzeit des Förderprogramms dauert bis 31. März 2022. In diesem Zeitraum kann der Schulträger Geräte für Lehrkräfte beschaffen und die Förderung in Anspruch nehmen. Dabei ist nicht erheblich, ob einzelne Schulen oder einzelne Lehrkräfte des jeweiligen Schulträgers bereits Geräte erhalten haben. Auch die Ausstattung von Lehramtsanwärtern und Referendaren, neu hinzugekommenen Lehrkräften an der Schule sowie Ersatzbeschaffungen und die Beschaffung von Reservegeräten ist förderfähig.

Schülerinnen und Schüler bereits ausgestattet

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde bereits im Sommer 2020 ein Förderprogramm für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern beschlossen. Ziel war, die Rahmenbedingungen für digitalen Fernunterricht zu verbessern. Schulen sollten jenen Schülerinnen und Schülern leihweise Tablets oder Notebooks zur Verfügung stellen, welche zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zugreifen können. Für dieses Sofortausstattungsprogramm hat die Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 6,63 Mio. Euro vom Land erhalten. Das Schulverwaltungsamt hat damit rund 13.000 Endgeräte für Schulen beschafft und in Betrieb genommen. Ein ähnliches Ausstattungsprogramm mit Finanzmitteln vom Bund und vom Land für Lehrkräfte war damals bereits angekündigt worden.

Die aktualisierte vollständige Gemeinderatsdrucksache 32/2021 ist zu finden unter:  https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/0/7F69EBB446485BFEC12586BE00268FE9/$File/1D2E223089466B13C125865D00608DE9.pdf?OpenElement (Öffnet in einem neuen Tab)

Weitere Informationen auch unter:  https://www.lmz-bw.de/beratung/digitalpakt-schule/leihgeraete-lehrkraefte/fragen-und-antworten-zum-foerderprogramm-leihgeraete-lehrkraefte/ (Öffnet in einem neuen Tab)

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