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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona: Stuttgart beteiligt sich am Europäischen Förderprogramm „REACT-EU“

BM Dr. Sußmann: „Weitere, gute Unterstützungsmöglichkeit für Menschen, die dringend Hilfe benötigen“

Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich am Europäischen Förderprogramm „REACT-EU“, um Betroffene der Corona-Pandemie mit weiteren Hilfen zu unterstützen. Das hat das zuständige Referat für Soziales und gesellschaftliche Integration am Mittwoch, 14. April, bekanntgegeben.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben zu teils drastischen Einschnitten in die wirtschaftliche Entwicklung mit schweren sozialen Folgen geführt. Hier setzt das Förderprogramm „REACT-EU“ an. Die Fördermittel stammen zu 100 Prozent von der EU. Für Stuttgart stehen 990.000 € zur Verfügung. Die Landeshauptstadt empfiehlt und koordiniert die Förderanträge.

„An diesem zusätzlichen Förderprogramm beteiligen wir uns als Landeshauptstadt selbstverständlich“, sagte die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann. „Das Programm unterstützt sehr gut die Linie und Bemühungen der Stadt, gute Angebote für Menschen zu schaffen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Es bietet weitere Möglichkeiten, damit in dieser schwierigen Pandemiephase ausreichend Angebote für Menschen geschaffen werden, die dringend Hilfe benötigen“, so Dr. Sußmann, in deren Referat das europäische Sonderprogramm für Stuttgart umgesetzt wird.

„REACT-EU“: Unterstützung für besonders von der Pandemie Betroffene

Das Europäischen Sonderprogramm „REACT-EU“ unterstützt Menschen, die in besonderem Maße von den Folgen der Pandemie und den Maßnahmen dagegen betroffen sind. Dazu gehören insbesondere junge Menschen. Diese sollen durch Beschäftigungsmaßnahmen, Kompetenzentwicklung und beim Zugang zu Sozialdienstleistungen unterstützt werden. Gefördert werden Anträge, die zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen, Selbstständige unterstützen und Menschen in prekären Situationen helfen. Dabei werden die Anträge - im Gegensatz zu anderen europäisch geförderten Programmen - zu 100 % mit Mitteln der EU gefördert. Dies bedeutet: Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine eigenen Mittel bereitstellen oder zusätzliche Finanzierungen erbringen. Die Anträge müssen in unmittelbarer Verbindung mit der aktuellen Pandemie und deren Folgen stehen. Die Antragstellung erfolgt unter  www.esf-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab). Bewerbungsfrist ist der 14. Juni 2021.

Hilfen, um Folgen der Pandemie zu lindern

Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld sind zeitlich befristet und werden auch aufgrund der Pandemie nicht verlängert. Laufen diese Leistungen aus, erschwert sich die Situation der Menschen erheblich. Zudem können teilweise geringfügige Beschäftigungen unter den Coronamaßnahmen nicht fortgeführt werden. Aber auch branchenabhängige Einschränkungen wie beispielsweise in der Gastronomie, bis hin zu Insolvenzen, sind Folgen der Pandemie. Zudem sind Menschen in besonderem Maße von den Auswirkungen der Pandemie betroffen, die sich in schwierigen Lebensphasen befinden und auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind. Dies betrifft auch junge Menschen, die auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf eine erschwerte Situation vorfinden. Die Pandemie bewirkt, dass mehr Menschen langzeitarbeitslos werden. Das Risiko eines Übergangs in die Grundsicherung steigt.

Grundlage für die Förderung ist der Aufruf des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Interessierte erhalten ausführliche Informationen unter:  www.stuttgart.de/react-eu (Öffnet in einem neuen Tab) und  www.esf-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab).

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