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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Betreten von Eisflächen im Stadtgebiet Stuttgart verboten

Die Stadt Stuttgart weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen und das Schlittschuhlaufen in den öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet per Polizeiverordnung untersagt ist.

In Stuttgart ist derzeit kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben, es erfolgt aktuell auch keine Kontrolle der Stärke und Tragfähigkeit der Eisflächen. Das Betreten zugefrorener Gewässer ist lebensgefährlich. Erwachsene und Eltern werden gebeten, insbesondere Kinder und Jugendliche auf die sehr großen Gefahren von Eisflächen und auch die Eisregeln aufmerksam zu machen, die beispielweise durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG zur Verfügung gestellt werden.

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