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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona

Testpflicht für Schüler*innen in den städtischen Kultureinrichtungen während der Weihnachtsferien

In den Weihnachtsferien (22.12.2021-08.01.2021) ist für den Zugang zu den städtischen Kultureinrichtungen die Vorlage mindestens eines tagesaktuellen Tests für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren erforderlich, da in diesem Zeitraum keine Testungen in der Schule stattfinden.

Für den Zugang zu folgenden städtischen Kultureinrichtungen ist vom 22. Dezember 2021 bis 8. Januar 2022 ein tagesaktueller Test notwendig:

  • Lesesaal Stadtarchiv,
  • Stadtbibliothek Stuttgart,
  • Carl-Zeiss-Planetarium,
  • StadtPalais – Museum für Stuttgart,
  • Stuttgarter Philharmoniker.

Außerhalb der Ferien müssen Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule keinen Testnachweis vorlegen. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Sie sind außerhalb der Ferien in den Alarmstufen ebenfalls von der 2G- und der 2G-Plus-Regel ausgenommen.

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