Für den Zugang zu folgenden städtischen Kultureinrichtungen ist vom 22. Dezember 2021 bis 8. Januar 2022 ein tagesaktueller Test notwendig:
- Lesesaal Stadtarchiv,
- Stadtbibliothek Stuttgart,
- Carl-Zeiss-Planetarium,
- StadtPalais – Museum für Stuttgart,
- Stuttgarter Philharmoniker.
Außerhalb der Ferien müssen Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule keinen Testnachweis vorlegen. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Sie sind außerhalb der Ferien in den Alarmstufen ebenfalls von der 2G- und der 2G-Plus-Regel ausgenommen.