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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Förderung für mehr Grün in der Stadt

Die Stuttgarter Grünprogramme werden weiter aufgelegt.

Damit fördert die Stadt die ökologische und klimatische Aufwertung des Wohnumfeldes, die Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Reduzierung der Wärmebelastung, die nachhaltige Entwicklung der Stadt sowie die Naturerfahrung und Umweltbildung der Teilnehmer. Die Richtlinie zur Förderung von Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung und der Anlage von artenreichen Blühflächen sowie die Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten werden daher fortgeschrieben. Ihr Förderumfang beträgt im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 500.000 Euro. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. Februar beschlossen.

Die beiden Programme werden seit 2014 gefördert. Aufgrund der Erfahrungen mit der bisherigen Förderpraxis und der gewachsenen Anforderungen wurde die Richtlinie Kommunales Grünprogramm überarbeitet und dabei das Anlegen von artenreichen Blühflächen mit aufgenommen. Je Grundstück können jetzt folgende Maßnahmen gefördert werden: Entsiegelung mit Begrünung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und artenreiche Blühflächen. Gefördert werden dabei 50 Prozent der Kosten je genannter Maßnahme. Die Fördergrenze liegt bei einer Bruttosumme von 10.000 Euro je Maßnahme, insgesamt bei einer Bruttosumme von 30.000 Euro je Grundstück. Für stark wärmebelastete Grundstücke in bebauter Tallage kann die Förderung auch auf 70 Prozent der Kosten je Maßnahme erhöht und die Fördergrenzen je Maßnahme und Grundstück auf 15.000 beziehungsweise 45.000 Euro angehoben werden.

Auch die Richtlinie zur Förderung urbaner Gärten wurde weiterentwickelt. So wird etwa die Finanzierung von Projekten von bisher 50 auf 70 Prozent erhöht, der Mehraufwand für besondere ökologische und soziale Leistungen von 1000 auf 2000 Euro angehoben, die Abrufbarkeit der Fördersumme auf zwei Jahre verlängert und die Förderung auf weitere Kostenfaktoren wie Öffentlichkeitsarbeit, Referentenhonorare und Aktionen ausgedehnt. Weitere Neuerungen sind die Förderung eines ökologischen Mehrwerts mit dem Verzicht auf bestimmte Materialien und die Umstellung des Förderverfahrens auf eine Fördervereinbarung.

Informationen zu den Förderprogrammen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung, unter Telefon 216-20301 oder E-Mail  urbanes.gruenstuttgartde

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