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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gebäudeleerstände in der Corona-Krise

Gesundheitsamt rät, Trinkwasseranlagen weiter zu nutzen und Verkeimung vorzubeugen

Viele Geschäfte und Betriebe sind derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geschlossen. Die Gebäudeobjekte bleiben entsprechend ungenutzt.

Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart rät den Gewerbetreibenden deshalb – wie bereits im ersten Lockdown – dazu, die Trinkwasserinstallation in den Gebäuden weiterhin zu betreiben und beispielsweise die Wasserhähne regelmäßig aufzudrehen. So kann verhindert werden, dass die Trinkwasserinstallation während des Gebäudeleerstands verkeimt.

Wie das Gesundheitsamt am Mittwoch, 13. Januar, mitteilte, muss die Qualität von angebotenem Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung einwandfrei sein. Es besteht eine Gesundheitsgefahr, wenn die Anlagen nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Zum Beispiel können sich Schwermetalle im Trinkwasser anreichern oder sich ein Biofilm bilden. Ebenso ist das Risiko erhöht, dass sich Legionellen und andere gesundheitsschädliche Keime vermehren.

Trinkwasseruntersuchungen sollten dringend vorgenommen werden, wenn Mängel in der Installation vorliegen. Bei mikrobiologischen Untersuchungen muss Trinkwasser an einer repräsentativen Probenahmestelle auf folgende Hygieneparameter untersucht werden:

  • Escherichia coli
  • Coliforme Bakterien
  • Koloniezahl bei 22 °C
  • Koloniezahl bei 36 °C

Falls es sich bei den Gebäudeobjekten um Einrichtungen für Kleinkinder (0-3 Jahre) oder Kranken- und Pflegeeinrichtungen handelt, muss zudem auf Pseudomonas aeruginosa untersucht werden. Bei der Warmwasser-Installation muss auf Legionellen kontrolliert werden.

Auch ohne Betriebsunterbrechung sind die mikrobiologischen Parameter stets jährlich zu bestimmen. Außerdem müssen im fünfjährigen Rhythmus Trinkwasseruntersuchungen auf Schwermetalle gemacht werden.

Weitere Infos gibt es beim Gesundheitsamt, Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene, unter der E-Mail-Adresse  trinkwasserstuttgartde.

Folgende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser werden empfohlen:

Dauer der Betriebsunterbrechung Maßnahmen zu Beginn der Unterbrechung Maßnahmen bei Rückkehr (Ende der Unterbrechung)
≥ 4 Stunden bis 3 Tage Keine Stagnationswasser ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz
> 72 Stunden bis 7 Tage Schließen der Absperreinrichtung Öffnen der Absperreinrichtung. Wasser mind. 5 Minuten an mehreren Entnahmestellen gleichzeitig fließen lassen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt
bis max 4 Wochen Schließen der Absperreinrichtung Bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW Arbeitsblatt W557.
1 Monat bis 6 Monate Schließen der Absperreinrichtung

Bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW Arbeitsblatt W557.

Empfehlung zur Durchführung einer mikrobiologischen Kontrolluntersuchung des Trinkwassers kalt+warm.

Werden die Leitungen nicht abgesperrt, sondern weiterhin gespült, kann es bei kürzeren Betriebsunterbrechungen sinnvoll sein, die Trinkwasser-Erwärmung abzuschalten. Die Leitungen sind anschließend vorsorglich kalt zu spülen, damit nicht durch langsame Abkühlung des Wassers das Wachstum für Legionellen begünstigt wird. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen möglichst in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen.

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