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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona – Stadt Stuttgart kann wegen einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35 weiter lockern

Testpflicht für die Außengastronomie fällt weg

In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 18. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 20,3 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 35. Folglich sind nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich.

Diese treten ab Samstag, 19. Juni, in Kraft. Das hat die Stadt am Freitag, 18. Juni, bekannt gegeben.

Der Leiter des Gesundheitsamt Prof. Stefan Ehehalt sagte: „Die Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist spürbar. Es ist gut, dass der gewohnte Alltag schrittweise zurückkehren kann. Dennoch: Wir leben weiter in einer Pandemie.“ Die Inzidenz sei zwar gesunken, aber vergleichbar mit den Werten vor dem Beginn der zweiten oder dritten Welle. Vor einem Jahr lag die Inzidenz bei 2,8.

Prof. Ehehalt weiter: „Die Rücknahme von Einschränkungen heißt: Die Verantwortung wird in die Hände der Bürger verlagert. Alles, was sich als sinnvoll zum Schutz vor Übertragungen erwiesen hat, ist auch weiterhin sinnvoll. Es ist weiter richtig, Kontakte zu beschränken, wo es möglich ist, auf Abstand zu gehen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auf gute Lüftung zu achten. Das Virus lauert in seiner Delta-Variante aufs Neue. Daher ist es jetzt an uns zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll und umsichtig miteinander umgehen.“

Eine Folge der Lockerungen ist der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u. A. die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.

Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.

Außerdem stattfinden können Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben. Diese können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich. Zudem können Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Weitere Informationen zu Corona sowie die aktuellen Fallzahlen für Stuttgart sind zu finden unter  www.stuttgart.de/corona (Öffnet in einem neuen Tab).

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