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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona: Stadt überschreitet erneut Schwellenwert

„Notbremse wird gezogen, wenn Rechtsklarheit herrscht.“

Die Landeshauptstadt hat am Freitag, 26. März, 75 neue Infektionen mit dem Coronavirus registriert. Die so genannte 7-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 102,7 Infektionen je 100.000 Einwohner. Damit liegt sie seit drei aufeinander folgenden Tagen über der Schwelle von 100.

Das Gesundheitsamt hat dies formal dem Ministerium für Soziales und Integration gemeldet. Laut der noch gültigen Coronaverordnung könnte die Stadt jetzt die „Notbremse“ ziehen und Einschränkungen für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens oder des persönlichen Alltags verhängen.

Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, erklärte: „Die Entwicklung ist besorgniserregend. Die Verwaltung arbeitet hart daran, die richtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Eindämmung der Pandemie zu schaffen. Ganz wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben verstehen. Nur, wenn nachvollziehbar ist, was im öffentlichen und im privaten Raum möglich ist, treffen Maßnahmen auf Akzeptanz.“ Um tragfähige Maßnahmen für die Landeshauptstadt anordnen zu können, verzichtet die Stadt zunächst darauf, per Allgemeinverfügung Einschränkungen für den Einzelhandel, Museen, Sportanlagen oder auch Anbieter körpernaher Dienstleistungen unmittelbar in Kraft zu setzen. Maier weiter: „Es wird in den nächsten Tagen, voraussichtlich schon am Wochenende, neue landesweite Regeln geben. Wir wollen die neue Rechtsverordnung abwarten, um nicht binnen kürzester Zeit anderslautende Maßnahmen für Stuttgart verhängen zu müssen. Das sorgt nur für Verwirrung. Unabhängig davon ist es ratsam, dass wir alle wo immer möglich unsere Kontakte einschränken, vor Treffen uns auf eine Infektion testen lassen, Abstand halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese allgemeingültigen Regeln liefern Orientierung und die Einhaltung hilft uns durch diese herausfordernde Zeit.“

Da die Maßnahmen „ortsüblich bekanntgemacht“ werden müssen, würden sie am zweiten Werktag nach formaler Veröffentlichung Wirkung entfalten. Damit wäre Mittwoch, 31. März, der erste mögliche Geltungstag. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 100 liegen, könnte die Beschränkungen aufgehoben werden.

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