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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gewerbeaufsicht stellt Jahresbilanz 2020 vor

Die Gewerbeaufsicht der Landeshauptstadt Stuttgart überwacht, ob Unternehmen die rechtlichen Vorschriften in den Bereichen Arbeitsschutz und betrieblichen Umweltschutz einhalten. Die beim Amt für Umweltschutz angesiedelte Abteilung ist für rund 25.700 Gewerbebetriebe zuständig.

Im Ausschuss für Klima und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 10. März, hat die Stadt die Bilanz der Gewerbeaufsicht für das Jahr 2020 vorgestellt.

Die Corona-Pandemie hatte im vergangenen Jahr auch Auswirkungen auf die Aktivitäten der Gewerbeaufsicht: Die städtische Abteilung hat rund 500 Betriebe angeschrieben, die Arbeitsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus überprüft und beraten. 92 Prozent der überprüften Betriebe/Rückläufe erfüllten nach durchgeführter Kontrolle die Anforderungen. Lediglich bei acht Prozent sind Anpassung notwendig. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt war die Kontrolle von Beschwerden: Arbeitnehmer und Betriebs- oder Personalvertretungen melden sich bei der Gewerbeaufsicht insbesondere wegen Verstößen gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeitgestaltung. Anwohner oder Nachbarn beschweren sich dagegen vor allem über Lärm, Licht und Gerüche von Geschäften, Gastronomien oder Baustellen. 2020 ging die Abteilung insgesamt 297 Beschwerden nach.

In die Bearbeitung von gewerblichen Baugesuchen ist die Gewerbeaufsicht ebenfalls eingebunden. Die Abteilung überprüft die Auswirkungen des jeweiligen Bauvorhabens auf die Umwelt. Im Zentrum der Untersuchung steht der Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigen Lärm- und anderen Immissionen – sowohl während der Bauphase als auch im späteren Betrieb. Im Jahr 2020 wurden 396 Baugesuche hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen in der Bau- und Betriebsphase geprüft.

Eine weitere Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist die Überprüfung von Baustellen. Hier wird vor allem die Einhaltung der Arbeitssicherheit überwacht. Außerdem kontrolliert die städtische Abteilung zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern, ob die Vorgaben für Baustellenlärm oder Staubminderung eingehalten werden. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 251 Baustellen kontrolliert.

Das bislang geltende Arbeitsschutzgesetz machte keine Vorschriften zur Häufigkeit von Betriebskontrollen. Stuttgart hat sich daher bei der Stellenberechnung für die Gewerbeaufsicht an den Empfehlungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz von 2004 orientiert. Diese empfehlen einen Aufsichtsbeamten pro 10.000 Arbeitnehmern. Um das Arbeitsschutzniveau bundesweit zu verbessern, hat der Gesetzgeber im Januar 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt nun eine Mindestzahl an zu kontrollierenden Betrieben im Laufe eines Kalenderjahres vor: Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der Betriebe der jeweiligen Stadt überprüft werden. Derzeit hat die Stuttgarter Gewerbeaufsicht 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die neuen rechtlichen Vorgaben umsetzen zu können, hat das Amt für Umweltschutz in einem ersten Schritt sechs Stellen beantragt. Insgesamt geht die Stadt bis 2026 von einem zusätzlichen Personalbedarf von 14 Stellen aus.

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