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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Informationen des Statistischen Amts zur Landtagswahl

Zur Landtagswahl am Sonntag, 14. März, informiert das Statistische Amt der Stadt Stuttgart über die wichtigsten Zahlen, über die Regelungen in den Wahllokalen unter Pandemie-Bedingungen und über die Bekanntgabe der Wahlergebnisse.

Wahlberechtigung und Briefwahl

Wahlberechtigt sind nur Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben. In Stuttgart sind dies insgesamt rund 371.000 Personen. Rund 130.000 Wahlberechtigte, also 35 Prozent, haben bis eine Woche vor der Wahl Briefwahl beantragt. Das übertrifft deutlich die bisherige Höchstmarke an ausgestellten Wahlscheinen in Stuttgart von 113.000, die bei der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 29. November 2020 erzielt wurde. Bei der letzten Landtagswahl 2016 waren insgesamt 81.345 Wahlscheine angefordert worden. Die Wahlbeteiligung lag vor fünf Jahren bei 72,8 Prozent in Stuttgart (70,4 Prozent in Baden-Württemberg).

Wahl in den Wahllokalen

Wer wahlberechtigt ist, aber seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann am Wahlsonntag trotzdem wählen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitzubringen. Wer nicht mehr weiß, welches sein Wahllokal ist, kann dies mit dem Wahllokal-Finder unter  www.stuttgart.de/landtagswahl (Öffnet in einem neuen Tab) recherchieren.

Am Wahlsonntag, 14. März, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Außerdem bittet das Statistische Amt den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.

Nach der Wahlhandlung ermitteln die rund 3200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den 260 Wahlvorständen und 285 Briefwahlvorständen das Wahlergebnis.

Schutz vor Corona-Infektion

Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen müssen die Wählerinnen und Wähler im Wahlgebäude eine medizinische Maske tragen, soweit sie nicht durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Zur Stimmabgabe können die Wählerinnen und Wähler einen eigenen Stift mitbringen und benutzen.

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine zehn Tage vergangen sind. Das gilt auch für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, wie Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen, oder die keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme (ärztliche Bescheinigung) vorliegt.

Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (Wahlbeobachter) sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten gegenüber dem Wahlvorstand verpflichtet. Personen, die vom Tragen einer Maske befreit sind und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, dürfen sich in Wahlräumen zwischen 8 und 13 Uhr (Vormittagsschicht) sowie zwischen 13 und 18 Uhr (Nachmittagsschicht) und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Wahlberechtigte, die am Wahlwochenende plötzlich erkranken, sich in Quarantäne befinden oder in den letzten zehn Tagen in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Virus aufweisen und deshalb kein Zutritt zum Wahlgebäude haben, sollten sich spätestens am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Telefon 216-92233, melden. Wer eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Wahlergebnisse

Die Auszählung der Wahlergebnisse in den 260 Wahlbezirken und 285 Briefwahlbezirken beginnt nach Schließung der Wahllokale. Der aktuelle Entwicklung kann ab 18.45 Uhr auf der städtischen Homepage unter  www.stuttgart.de/wahlergebnis (Öffnet in einem neuen Tab) verfolgt werden. Das vorläufige Ergebnis der vier Stuttgarter Wahlkreise wird voraussichtlich gegen 20.30 Uhr vorliegen. Das amtliche Endergebnis wird vom Kreiswahlausschuss am Dienstag, 16. März, um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses in öffentlicher Sitzung festgestellt.

Weitere Informationen gibt das Statistische Amts unter der Wahl-Hotline 216-92233 und  www.stuttgart.de/landtagswahl (Öffnet in einem neuen Tab).

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