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Landeshauptstadt Stuttgart

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Nachtragshaushalt 2021: LHS kann trotz Corona-bedingter Mehrbelastungen Nachtrag ohne Leistungsabstriche aufstellen

Finanzbürgermeister Fuhrmann: „Vorgelegter Nachtragshaushaltsplan beinhaltet Chancen und Risiken“

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 25. März, den Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Der Entwurf der Verwaltung sieht vor, die Ansätze des Haushaltsplans 2021 ohne Kürzungen bei den Budgets der Ämter und den Investitionen beizubehalten.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, sagte: „Der Nachtragshaushalt zeigt deutlich die finanziell angespannte Situation selbst einer wirtschaftlich starken Stadt wie Stuttgart. Die Herausforderungen der Zukunft für die Kommune als Partner der Wirtschaft und Konjunkturmotor sind enorm. Daher ist es dringend geboten, dass Bund und Land auch 2021 den Kommunen mit einem Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle unter die Arme greifen.“

Finanzbürgermeister Fuhrmann erläuterte weiter: „Der Nachtragshaushalt war auf Wunsch einer Mehrheit des Gemeinderats ohne strukturelle Veränderungen hinsichtlich der Ergebnisse der Etatberatungen 2020/2021 aufzustellen. Diese Aufgabe hat uns vor große Herausforderungen gestellt, doch mit dem nun vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts haben wir das erreicht. Damit können wir sozialen Einrichtungen, Kulturbetrieben, freien Trägern im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie Betrieben als Auftragnehmer der Stadt ein Stück weit Planungssicherheit in diesen kritischen Zeiten geben.“

Wie bereits im Jahr 2020 musste auch für das Haushaltsjahr 2021 ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden. Dies war erforderlich, da aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erhebliche Mindererträge im Stadthaushalt erwartet werden. Allein bei der Gewerbesteuer wird mit Ertragsausfällen in Höhe von 240 Mio. Euro gerechnet. Ursprünglich wurde von Gewerbesteuererträgen in Höhe von 590 Mio. Euro ausgegangen. Dieser Ausfall kann nur teilweise durch eine höhere Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kompensiert werden, Insgesamt muss deshalb mit 186,2 Mio. Euro Mindererträgen gerechnet werden.

Gleichzeitig ist auf der Aufwandsseite mit Mehrbelastungen, z. B. für die Bewältigung der Pandemie, zu rechnen. Um auf diese Risiken vorbereitet zu sein, wurden für zusätzliche Unterstützungsleistungen für die Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe rund 30 Mio. Euro eingeplant. Darüber hinaus wurden weitere 50 Mio. Euro für die Finanzierung von noch nicht abschätzbaren Risiken in der Pandemie berücksichtigt. Im Zweifel kann so auf die eine oder andere Entwicklung noch reagiert und eine Situation vermieden werden, die einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 erforderlich macht.

Unter Berücksichtigung aller Änderungen wird von einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von - 378,4 Mio. Euro ausgegangen, es entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsmittelbedarf von 451,6 Mio. Euro. Dieser zusätzliche Mittelbedarf kann teilweise gedeckt werden durch zusätzliche Finanzierungsmittel aus freier Liquidität in Höhe von 334,3 Mio. Euro aus dem Jahr 2020 sowie durch die Verwendung von zweckgebundenen Mitteln (22,6 Mio. Euro) bzw. Stiftungsmitteln (2,7 Mio. Euro). Eine Kreditermächtigung ist in der Nachtragssatzung nicht vorgesehen. Über die Finanzierung des noch ungedeckten Finanzierungsmittelbedarfs von 92,1 Mio. Euro wird bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 entschieden werden.

Finanzbürgermeister Fuhrmann weist auf die angespannte finanzielle Lage hin, für die sich auch in den kommenden Jahren keine Besserung abzeichnet. „In den kommenden Planjahren 2022 und 2023 zeichnen sich bereits jetzt Defizite in den ordentlichen Ergebnishaushalten von - 328,4 bzw. - 169,7 Mio. Euro ab. In den Finanzhaushalten 2022 und 2023 wird, ohne neue Investitionen und schon vor den Planberatungen zum kommenden Doppelhaushalt, mit Finanzmittelbedarfen von 479,6 bzw. 236,6 Mio. Euro gerechnet. Daher sollten nur noch finanzwirksame Beschlüsse getroffen werden, die unabweisbar sind und zu den Kernaufgaben einer Kommune gehören.“

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