Ein Vergleich zu den Vorjahren ist aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nur bedingt möglich. Insgesamt registrierte die Verkehrsüberwachung Stuttgart 397.780 Geschwindigkeitsverstöße.
Infolge der Corona-Pandemie kam es im ersten Lockdown zu einem extremen Rückgang der Verkehrsstärke. Nach dem Lockdown im Frühjahr stieg die Verkehrsstärke wieder deutlich an. Die geringere Verkehrsdichte hat vermutlich manche Verkehrsteilnehmende dazu verleitet, schneller als erlaubt unterwegs zu sein.
Aus Gründen der Luftreinhaltung wurde Anfang 2020 die zulässige Höchstgeschwindigkeit u.a. im gesamten Talkessel auf 40 km/h reduziert. An das neue Geschwindigkeitsniveau haben sich noch nicht alle Autofahrer*innen gewöhnt.
Im vergangenen Jahr mussten 940 Autofahrer*innen ihren Führerschein abgeben, da sie schneller als erlaubt unterwegs waren. Fahrverbote drohen, wenn innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 31 km/h, außerorts 41 km/h überschritten wird.
Bürgermeister Dr. Clemens Maier, verantwortlich für das Referat für Sicherheit, Ordnung und Sport: „Auch bei geringem Verkehrsaufkommen gilt: Geschwindigkeitsüberschreitungen sind keine Bagatelle. Autofahrende müssen sich bewusst sein, dass ihr Verhalten schwere Unfälle verursachen kann“, so Bürgermeister Dr. Maier. „Die Anschaffung von drei teilstationären Anlagen war offensichtlich richtig. Wir setzen auf Information, eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und eine moderne Ausstattung für situationsgerechte Kontrollen.“
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
An die Tempo 40 Regelungen haben sich noch nicht alle Autofahrer*innen gewöhnt, dies zeigt sich in einem Anstieg der Verwarnungsgelder im unteren Verwarnungsgeldbereich. Gleichzeitig war bei den sehr hohen Überschreitungen (ab 50 km/h zu schnell) eine deutliche Erhöhung festzustellen. Dies dürfte auf die geringere Verkehrsdichte zurückzuführen sein; die teilweise freien Straßen haben offensichtlich zu höheren Geschwindigkeiten verleitet.
Übersicht Geschwindigkeitsverstöße stationär | |||
Verwarungen 2019/2020 | Bußgeldverstöße 2019/2020 | davon Fahrverbote 2019/2020 | |
Summe | 247.895/255.804 | 21249/11.562 | 565/514 |
Teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Seit Dezember 2019 betreibt die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart drei teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, um gezielt die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu überwachen sowie Beschwerdelagen der Bevölkerung nachzugehen. Mit diesen Anlagen können verschiedene Örtlichkeiten bis zu 2 Wochen lang Tag und Nacht kontrolliert werden.
Übersicht Geschwindigkeitsverstöße teilstationär | |||
Verwarungen 2020 | Bußgeldverstöße 2020 | davon Fahrverbote 2020 | |
Summe | 71.864 | 2.145 | 323 |
Mobile Geschwindigkeitskontrollen
Bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurden 2020 deutlich weniger Verstöße als im Vorjahr erfasst. Mobile Anlagen kommen hauptsächlich in Wohnbereichen (Tempo 30 Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche) zum Einsatz. Hier machte sich bemerkbar, dass weniger Pendler*innen unterwegs und viele Bewohner*innen im Homeoffice tätig waren.
Übersicht Geschwindigkeitsverstöße mobil | |||
Verwarungen 2019/2020 | Bußgeldverstöße 2019/2020 | davon Fahrverbote 2019/2020 | |
Summe | 86.196/55.103 | 2.130/1.302 | 209/103 |