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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtgestaltung

Nachbarschaftsbänke, Pflanzkübel, Parklets und Außengastronomie auf Parkplätzen

Unterausschuss Mobilität diskutiert Spielregeln

Lebendige Stadtbilder und attraktive Gehwege sind wichtige Ziele in der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Unterausschuss Mobilität hat am Dienstag, den 23. November 2021 Möglichkeiten für Gastronomie wie auch nachbarschaftliche Initiativen diskutiert.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister des Referats für Sicherheit, Ordnung und Sport sagte: „Wir möchten, dass öffentliche Räume für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter attraktiv sind. Neben der Innenstadt rücken dabei vor allem die Wohnquartiere als Ort des Aufenthalts in den Fokus.“

Susanne Scherz, Abteilungsleiterin Straßenverkehr im Amt für öffentliche Ordnung, unterstrich: „Wir haben gute Erfahrungen mit Parklets und Außengastronomie auf Parkplätzen gemacht. Diese Ansätze haben sich bewährt. Außerdem wurden Nachbarschaftsbänke und privaten Pflanztrögen in diesem Sommer diskutiert. Dafür haben wir Spielregeln entwickelt – mit dem Ziel, transparente, nachvollziehbare Genehmigungsverfahren für diese Wünsche aus der Bürgerschaft zu formulieren.“

Zusammen mit Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern sowie verschiedenen Fachämtern hat das Amt für öffentliche Ordnung Rahmenbedingungen ausgearbeitet, wie Nachbarschaftsbänke oder private Pflanzkübel auf Gehwegen genehmigungsfähig wären. Besondere Bedeutung kommt dabei der verbleibenden Gehwegbreite, den Bedarfen für Menschen mit Behinderungen sowie gestalterischen Aspekten zu. Trotz privater Möblierung müssen Gehwege für den Fußgängerverkehr möglichst ungehindert zur Verfügung stehen.

Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher aus den teilnehmenden Stadtbezirken begrüßen die Initiative. Nachdem bisher für Gewerbe und Gastronomie Nutzungsmöglichkeiten auf Gehwegen angeboten werden, sollen auch Privatpersonen Möglichkeiten eröffnet werden.

Cornelia Diehl, Sachgebietsleiterin in der Verkehrsbehörde, erläutert: „Bisher wurde das Amt für öffentliche Ordnung aktiv, wenn Nachbarn mit derartigen privaten Möblierungen uneins waren oder Störungen etwa bei der Einrichtung von Baustellen auftraten. Daher brauchen wir Spielregeln und diese sehen vor, dass sich Hausgemeinschaften einig und die Bezirksbeiräte eingebunden sind. Grundsätzlich gilt, wer privat etwas in den öffentlichen Räumen abstellt, sie dadurch möbliert, braucht eine Genehmigung. Möglicherweise beeinträchtigen gut gemeinte, aber ungenehmigte Elemente die öffentlichen Räume ganz anders als beabsichtigt. Daher ist am besten, sich vorher bei der Verkehrsbehörde zu informieren.“ Kooperativ erlebt die Verkehrsbehörde z. B. die Wanderbaumallee Stuttgart. Hanka Griebenow, Mitinitiatorin der Wanderbaumallee, berichtete im Unterausschuss über das Konzept und wie Nachbarschaft mit den begrünten Sitzelementen gestärkt werden kann.

Diskutiert wurde letztlich auch, wie Gehwege stärker von parkenden Fahrzeugen wie Motorrädern, Mopeds, E-Scootern oder Fahrrädern freigehalten werden können. Mit dem Pilotprojekt „Stuttgarter Ecke“ sollen an Einmündungsbereichen Markierungen und Abstellflächen erprobt werden. Die Querung für Fußgänger wird hierdurch verbessert und Abstellmöglichkeiten für Zweiräder eingerichtet.

Der Unterausschuss Mobilität hat die entwickelten Ideen im Grundsatz begrüßt und die Verwaltung gebeten, bis zum Saisonstart 2022 die Spielregeln als formalen Beschluss vorzulegen. Die bisherigen Genehmigungsmodalitäten für temporäre Außengastronomie und Parklets gelten bis zu diesem Zeitpunkt weiter.

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