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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Fernwärmenetz: Landeshauptstadt begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs

Die Landeshauptstadt Stuttgart begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zum Streit um das Fernwärmenetz.

Andrea Klett‐Eininger, Leiterin des Referats Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales, sagte: „Schon seit 2012 ist es unser Anliegen, ein Verfahren zur Vergabe einer Fernwärme‐Konzession durchzuführen. Aus diesem Grund bestätigt das Urteil unser Ziel. Der BGH hat anerkannt, dass die EnBW als derzeitiger Netzbetreiber nicht auf ein ewiges Wegenutzungsrecht für das Fernwärmenetz pochen kann. Das stärkt unsere Position, wenn es darum geht, das Fernwärmenetz entsprechend den Anforderungen der Klimaneutralität anzupassen. In einem diskriminierungsfreien Vergabeverfahren lässt sich dazu ein passendes Unternehmen finden.“

Nach der Auffassung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs ist die Landeshauptstadt Stuttgart berechtigt, in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren zu entscheiden, wer künftig das Wegenutzungsrecht – die sogenannte Konzession – für das Fernwärmenetz in Stuttgart erhalten soll. Aus Sicht der Landeshauptstadt ergibt sich aus der mündlichen Begründung, dass das ausgewählte Unternehmen nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens auch die Übereignung des Fernwärmenetzes von der EnBW verlangen kann.

Insofern steht allen interessierten Unternehmen, etwa den Stadtwerken oder auch der EnBW, die Bewerbung um die Konzession offen. Erhält ein neuer Bewerber den Zuschlag, muss die EnBW – nach jetzigem Verständnis des Revisionsurteils durch die Landeshauptstadt – diesem das Eigentum an dem Fernwärmenetz überlassen. Sollte die EnBW den Zuschlag erhalten, bliebe sie Eigentümerin. Damit gilt für Fernwärmenetze im Wesentlichen, was für Strom‐ und Gasnetze in § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt ist.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte bereits im Jahre 2012 ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren begonnen. In diesem Verfahren sollte geklärt werden, wer Eigentümer und Betreiber des Fernwärmenetzes werden soll. Die Auswahlkriterien sollten unter anderem dazu führen, dass der Bewerber den Zuschlag erhält, der das Fernwärmenetz in Stuttgart zügig an die Anforderungen der Zukunft anpasst und weiter ausbaut.

Sobald die Urteilbegründung vorliegt, wird die Landeshauptstadt Stuttgart über das weitere Vorgehen beraten. Dabei werden das Ziel der Stadt Stuttgart, bereits 2035 klimaneutral zu sein, und die bereits weit fortgeschrittene Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen.

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