Der Gemeinderat wird im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2023 über die Mittel für den zweiten Aktionsplan entscheiden.
Dr. Nopper sagte: „Wir setzen mit diesem Aktionsplan den Prozess der Kinder- und Jugendfreundlichen Kommune konsequent fort und investieren mit dem umfangreichen Maßnahmenpaket in unsere Jugend. Eine Kinderfreundliche Stadt muss für alle Kinder und Jugendlichen im Alltag erfahrbar sein. Über die Hälfte des Finanzpaketes, nämlich über 3,8 Mio. Euro investieren wir 2024-26 deshalb zusätzlich in die Sanierung und den Neubau von Spiel- und Bewegungsflächen. So nähern wir uns auch im Bundesvergleich unserem Ziel an, die Kinderfreundlichste Stadt zu werden.“
Schwerpunkte des Aktionsplans Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026
Mit insgesamt 33 Maßnahmen und einem Finanzvolumen von ca. 7,5 Mio. Euro über die drei Jahre Laufzeit ist der Aktionsplan noch umfangreicher und gehaltvoller als der erste Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-2022. Jugendliche stehen stärker im Fokus als im ersten Aktionsplan.
Erster Schwerpunkt ist das Thema Sicherheit, wie die Gewaltprävention an Schulen oder das Projekt „Nachboje“, das Anlaufstellen für mehr Sicherheit im Nachleben initiiert. Zweiter Schwerpunkt ist das Thema Spiel und Bewegung mit erhöhten Mitteln für Erhalt und Sanierung qualitätsvoller Spielflächen. Drittens sollen vor allem benachteiligten Kinder und Jugendliche in ihrer Bildung zum Beispiel durch mehr betreute Lernräume im Sozialraum unterstützt werden. Jugendliche bis 18 Jahren, für die die Kinderrechte ebenfalls gelten, rücken mehr im Fokus, zum Beispiel mit einer Maßnahme zur Schaffung nichtkommerzieller Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum.
Der zweite Aktionsplan für den Zeitraum 2024 bis 2026 nimmt Maßnahmen aus dem ersten Aktionsplan, die z.B. aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, noch einmal auf und schließt sie ab. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung einer Kinder-Website. Er etabliert darüber hinaus neu entwickelte Maßnahmen, wie zum Beispiel die stillfreundliche Kommune. Schließlich reagiert der Aktionsplan mit neuen Maßnahmen auf aktuelle Bedarfe und Entwicklungen, wie die Folgen der Corona-Pandemie, zum Beispiel mit der Stärkung von Angeboten zur psychischen Gesundheit oder auf die zunehmende Anzahl an geflüchteten Kindern und Jugendlichen, mit Lernräumen im Sozialraum.
Gemeinderat entscheidet bei Haushaltsplanungen im Dezember 2023 über Fortführung des Aktionsplans
In die Entwicklung des Aktionsplanes und der einzelnen Maßnahmen waren Kinderbeauftragte der Ämter, Bezirke und Eigenbetriebe eingebunden, Mitglieder der Steuerungsgruppe und der Koordinierungsgruppe sowie der Fachgruppen im Prozess der Kinderfreundlichen Kommune, Vertreterinnen und Vertreter von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von Einrichtungen, Schulen, Vereinen sowie Kinder und Jugendliche, insbesondere Jugendliche aus den Jugendräten und Kinder aus der Stuttgarter Kinderversammlung. Auch die Umsetzung liegt in vielen unterschiedlichen Händen. Die Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler koordiniert und leitet den Prozess. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember.
Haller-Kindler stellt heraus: „Kinder und Jugendliche haben zum Teil eine schwere Zeit hinter sich, die viele noch nicht verarbeitet haben. Ca. 13 Prozent der Stuttgarter Kinder leben in Haushalten mit geringem Einkommen und haben viel schlechtere Ausgangsbedingungen als andere. Und schließlich haben alle Kinder und Jugendlichen in Stuttgart Kinderrechte, die ihnen ein gutes Aufwachsen ermöglichen sollen. Wir sind sehr gut gestartet mit dem ersten Aktionsplan und hochmotiviert, in einem großen Netzwerk konkret und erfahrbar an einer Kinder- und Jugendgerechten Stadt weiterzubauen. “
Handlungsfelder des Aktionsplans mit Beispielen
1. Sicherheit, Gesundheit und Bewegung: Gewaltprävention an Schulen, Sicherheit im Stuttgarter Nachtleben, Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
2. Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität: Qualitätssicherung auf Spielflächen, Schulwegpläne und Verkehrssicherheit, nichtkommerzielle Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum
3. Teilhabe und Chancengerechtigkeit: Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften, Stärkung der Lernräume im Sozialraum, Konsequenzen aus der Armutskonferenz
4. Partizipation und Information: Webseite für Kinder, Etablierung der Kinderpartizipation, niederschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum
5. Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und –einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit: Fortschreibung und Erweiterung der Partizipation im Ganztag, KUBI-Card mit barrierearmen kostenlosen Angeboten
6. Strukturelle Rahmenbedingungen: nachhaltige Verstetigung der Kinderrechte im Verwaltungshandeln, Leitbild Kinderfreundliche Kommune
Hintergründe zur Entstehung des Aktionsplans und weiteres Vorgehen
Hintergründe zur Entstehung des Aktionsplans und weiteres Vorgehen
Der damalige Oberbürgermeister Fritz Kuhn unterzeichnete am 8. März 2018 die Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ zur verbindlichen Zusammenarbeit.
Im ersten Schritt wurden für die Bestandsaufnahme in einer Kinderbefragung über 600 Kinder zwischen 9 und 13 Jahren sowie die Verwaltung zur Umsetzung der Kinderrechte in Stuttgart befragt Eine Kinderkonferenz im Rathaus ergänzte die Befragung der Kinder. Berücksichtigt wurden auch bereits vorhandene Angebote aller Ämter und auch die Ergebnisse und Planungen aus der Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart“. Im November 2018 sprach der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ die Empfehlungen aus, die er für Stuttgart als zu bearbeitende Handlungsfelder sieht.
Auf dieser Grundlage wurde der Aktionsplan Kinderfreundliches Stuttgart 2020-2022 erarbeitet, der im Januar 2020 vom Gemeinderat beschlossen und bis Ende 2022 weitgehend umgesetzt wurde. Haller-Kindler legte am 4. April 2023 den Abschlussbericht zur Umsetzung des ersten Aktionsplanes im Jugendhilfeausschuss vor.
Zur Verlängerung des Siegels als Kinderfreundliche Kommune muss der zweite Aktionsplan bis März 2024 vom Gemeinderat beschlossen und vom Verein Kinderfreundliche Kommune und den Sachverständigen genehmigt werden. Nach erfolgreicher Umsetzung des zweiten Aktionsplanes, folgt 2027 der Abschlussbericht zur Umsetzung des Aktionsplanes und die Entscheidung über eine Entfristung des Siegels Kinderfreundliche Kommune für die Landeshauptstadt Stuttgart.