Gleichzeitig zählt Stuttgart landesweit zu den Spitzenreitern, wenn es um den Abschluss der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geht. Derzeit sind mit 96 Prozent bereits fast alle Vereinbarungen der Eingliederungshilfe abgeschlossen.
Diese neuen Verträge bilden die Basis für den Paradigmenwechsel, der mit dem BTHG einhergeht: weg von der Fremd- hin zur Selbstbestimmung, weg von der Defizitorientierung hin zur Ressourcenorientierung, weg von der Einrichtungszentrierung hin zur Personenzentrierung.
„Dieser Paradigmenwechsel stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Und das ist dringend nötig“, betont Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales, Gesundheit und Integration. „Deshalb stehen wir als Verwaltung der Landeshauptstadt hinter dem gesetzlichen Auftrag, der aus dem BTHG und der UN-Behindertenrechtskonvention hervorgeht. Die damit verbundenen Herausforderungen, wie den Fachkräftemangel, gehen wir aktiv an.“
Mitarbeitende werden intern weiterqualifiziert. Die Akquise von Fachkräften steht im Fokus. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden eingestellt und dann mit Hilfe von speziellen Programmen eingearbeitet. Außerdem optimiert das Amt für Soziales und Teilhabe als federführendes Amt der Stadtverwaltung Prozesse, um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Das Amt nimmt auch bestehende Strukturen unter die Lupe. So stellt die Abteilung Inklusion und Teilhabeleistungen des Amts für Soziales und Teilhabe derzeit die Zuordnung der Einzelfälle im Teilhabemanagement von einer alphabetischen auf eine regionale um. Dadurch können Menschen mit Behinderung noch intensiver direkt in ihrem Sozialraum unterstützt werden.
Alexandra Sußmann bekräftigt: „Um das BTHG weiterhin zügig und erfolgreich umsetzen zu können – und das ist uns allen ein großes Anliegen –, stehen wir alle gemeinsam in der Verpflichtung. Also die Stadtverwaltung und die Leistungserbringer.“
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist aktuell mit einer Steigerung der Kosten um mindestens 40 Prozent zu rechnen. Neben allgemeinen Kostenentwicklungen wie Tarifsteigerungen geht ein wesentlicher Teil der veranschlagten Mehrkosten auf die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz zurück. Nach aktuellem Stand stellt die Landesregierung für ganz Baden-Württemberg 96 Millionen Euro als Abschlagszahlung für diese sogenannten BTHG-bedingten Mehrkosten zur Verfügung.
Die Verhandlungen über die Verteilung dieses Geldes in die 44 Stadt- und Landkreise laufen aktuell noch. Thomas Fuhrmann, Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, unterstreicht: „Diese Summe wird nicht ausreichen, um die Mehrkosten zu decken, die uns Kommunen durch das BTHG und die allgemeine Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe entstehen. Deshalb ist es zwingend nötig, dass der Bund, das Land und die Kommunen gemeinsam eine Lösung für einen tragfähigen und zuverlässig funktionierenden Lastenausgleich finden. Wir stehen deshalb in engem Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden.“