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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stuttgarter Gemeinderat bringt die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen auf den Weg

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt in Deutschland das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG) schrittweise in Kraft. Das Gesetz begründet einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Umfang von acht Stunden werktäglich.

Der Stuttgarter Gemeinderat hat nun die Rahmenbedingungen für die künftige Ganztagsbetreuung an Grundschulen der Landeshauptstadt beschlossen.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter tritt stufenweise in Kraft: Im Schuljahr 2026/2027 wird er zunächst für Kinder in Klassenstufe 1 wirksam. In den darauffolgenden Schuljahren wird er Klassenstufe um Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 diesen Rechtsanspruch. Dabei ist unerheblich, ob sie eine Grundschule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Ausgenommen sind lediglich die SBBZ für Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung. Mit Ausnahme einer Schließzeit von insgesamt höchstens 20 Tagen pro Jahr gilt der Rechtsanspruch nach GaFöG auch in den Schulferien.

Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, begrüßt die Entscheidung des Gemeinderats: „Ein umfassendes Angebot ganztägiger Betreuung und Förderung für alle Kinder, wie es das GaFöG vorsieht, ist nicht nur ein Rechtsanspruch. Es ist ein Anspruch, den wir als Stadtgesellschaft an uns selbst haben! Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem wollen wir auf dem Feld der Inklusion vorankommen: Kinder an SBBZ müssen ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes und attraktives Angebot der Ferienbetreuung bekommen. Daher ist es wichtig, dass wir hier barrierefreie Angebote entwickeln und die notwendigen Unterstützungssysteme mitdenken.“

Anspruch sozialrechtlich geregelt

Der Anspruch ist im VIII. Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt und richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Mit Beschluss durch den Gemeinderat am 31. Juli wurde die Federführung auf das Schulverwaltungsamt übertragen, das in Stuttgart traditionell die Ganztagangebote für Schulkinder verantwortet. Das Schulverwaltungsamt bereitet aktuell die Umsetzung des Rechtsanspruchs vor und kann auf Grundlage der beschlossenen Gemeinderatsvorlage die begonnenen Planungen gemeinsam mit den Beteiligten nun weiter konkretisieren.

Im Bereich der Grundschulen ist die Stadt mit den Angeboten der Ganztagsgrundschulen, Grundschulen mit Schülerhaus sowie dem Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ gut aufgestellt, was den künftigen Rechtsanspruch betrifft. Der Schwerpunkt des Schulverwaltungsamts liegt daher aktuell auf der Weiterentwicklung ganztägiger Angebote für die Grundstufe an den öffentlichen SBBZ. Hier besteht noch erheblicher Ausbaubedarf, um den Rechtsanspruch gemäß GaFöG erfüllen zu können. Dies gilt sowohl für die Schul- als auch für die Ferienzeiten.

Für den Ganztag an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten ESENT, GENT, Hören, KMENT und Sprache sind Trägerschaften durch Träger der Jugend- und Behindertenhilfe geplant. An den meisten Standorten kann hierbei mit bewährten Trägern kooperiert werden, die bereits langjährig an der Schule tätig sind. Bei Bedarf könnten als Teil des Trägermodells auch weitere Kooperationspartner und Bildungsorte eingebunden werden, etwa für die Ferienbetreuung.

Finanzpaket für die Ganztagsangebote

Zur Finanzierung des zusätzlichen Ganztagsangebots schlägt die Stadt zum Doppelhaushalt 2026/2027 ein Paket mit Mitteln für pädagogisches und pflegerisches Personal, Mittagessen und Sachkosten vor – alles jeweils bezogen auf die Schul- wie auf die Ferienzeit. An den SBBZ Lernen gibt es mit der Verlässlichen Grundschule schon seit Jahren ein Betreuungsangebot am Nachmittag an allen fünf Werktagen, das bis maximal 17 Uhr gebucht werden kann. Für die Ferienbetreuung der Kinder an SBBZ Lernen sind Kooperationen mit Grundschulen und Organisationen im Sozialraum geplant.

Für die Grundschulen wird der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2011 bekräftigt, die noch verbleibenden Schülerhäuser und Horte an der Schule mittelfristig zu Ganztagsgrundschulen umzuwandeln. Halbtagsschulen werden, je nach Bedarf, perspektivisch entweder ebenfalls zu Ganztagsgrundschulen ausgebaut oder der Zeitrahmen der Betreuung wird auf 14 Uhr begrenzt. Mit der Einrichtung weiterer Ganztagsgrundschulen wird mittel- bis langfristig auch auf Standorte inklusiver Ganztagsschulen hingearbeitet, wo ein SBBZ Lernen und eine Ganztagsgrundschule auf einem Campus angesiedelt sind.

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