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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Lärm reduzieren – Lebensqualität steigern: Gemeinderat beschließt Fortschreibung des Stuttgarter Lärmaktionsplans 2025

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am Donnerstag, 3. Juli, die Fortschreibung 2025 des Lärmaktionsplans verabschiedet. Der Lärmaktionsplan analysiert die aktuelle Lärmsituation, identifiziert konfliktbelastete Gebiete und leitet gezielte Maßnahmen zur Lärmminderung ab.

In Stuttgart sind vom Lärm viele Menschen betroffen: Rund 76.000 Personen sind durch Straßenverkehrslärm nachts mit mehr als 55 Dezibel (A) belastet, etwa 13.000 durch Stadtbahnverkehr und circa 9.000 durch Eisenbahnverkehr.

Die Hauptlärmquelle ist nach wie vor der Straßenverkehr. Daher konzentriert sich der Plan vor allem auf Maßnahmen gegen den Verkehrslärm. So ist vorgesehen, auf möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen nachts die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen. Die Umsetzung erfordert jedoch umfangreiche Prüfungen, unter anderem hinsichtlich der Auswirkungen auf Verkehrsfluss, mögliche Verkehrsverlagerungen sowie den öffentlichen Nahverkehr. Zudem muss sie den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Weitere Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenbelägen, den Rückbau mehrspuriger Straßen, den Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren sowie den Ausbau der Fuß- und Radwege, des ÖPNV und der E-Mobilität.

Strategisches Leitpapier

Zur Lärmreduzierung beim Stadtbahnverkehr sind regelmäßiges Schienenschleifen, das Aufbringen von Schmiermitteln auf die Schienen und der Einbau leiserer Gleisbetten vorgesehen.

Der Lärmaktionsplan schützt zudem ruhige Gebiete vor einer Zunahme der Lärmbelastung. Hierzu zählen Naherholungsräume und ruhige Wohngebiete, die als Rückzugsorte für Erholung und Entspannung dienen. Die Fortschreibung führt mögliche Gebiete hierfür auf.

Mit den geplanten Maßnahmen wird eine spürbare Lärmreduktion und eine Verbesserung der Lebensqualität für die Stuttgarter Bevölkerung angestrebt. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Leitpapier und keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung. Seine Inhalte fließen jedoch künftig in die Abwägung bei Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung ein. Über konkrete Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat jeweils separat.

Hintergrund

Lärm belastet die Gesundheit: Dauerhafte Werte über 65 Dezibel (A) tagsüber oder 55 Dezibel (A) nachts, wie sie insbesondere an Hauptverkehrsstraßen üblich sind, erhöhen das Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkte. Darüber hinaus können Schlafstörungen, Folgeerkrankungen sowie psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen oder Angststörungen auftreten.

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Städte verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen, um die Lärmbelastung systematisch zu reduzieren. Stuttgart hat den ersten Lärmaktionsplan im November 2009 verabschiedet; nun wurde die zweite Fortschreibung beschlossen.

Weitere Informationen

Die Gemeinderatsvorlage zum Thema ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.

Der Lärmaktionsplan und die zugehörigen Anlagen sind  hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.

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