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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Das Bundesteilhabegesetz zum Anfassen und Anhören

Ausstellung im Stuttgarter Rathaus

Zum Tag der offenen Tür am Samstag, 17. September, im Stuttgarter Rathaus startet die Ausstellung „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum Anfassen und Anhören“. Bis zum 29. September ist die Mitmach-Ausstellung dort zu erleben.

Seit 2017 treten die Änderungen des Gesetzes stufenweise in Kraft. Das BTHG soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, betont: „Dass wir die Ausstellung des ‚Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG‘ im Stuttgarter Rathaus zeigen können, ermöglicht den Besucherinnen und Besuchern auf interaktive Weise zu erfahren, was das Bundesteilhabegesetz konkret für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Wohlfahrtsorganisationen und die Kommunen bedeutet. Mit dem BTHG wird das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen ermöglicht es Menschen mit Behinderung, eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen und eine selbstbestimmte Lebensführung.“

Anhand von Beispielen erläutert die Ausstellung Hintergrund, Intention und die wichtigsten Regelungsinhalte des Gesetzes. Themen sind unter anderem das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen und die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Interaktive Elemente laden zum Ausprobieren und Weiterlesen ein. Es gibt Audiostationen und QR-Codes für weiterführende Informationen. Begleithefte und Informationsmaterial, auch in leichter Sprache, können mitgenommen werden.

Am 17. September stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Eingliederungshilfe des Sozialamts für Fragen und Gespräche zur Verfügung.

Die Ausstellung wurde vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags und in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge entwickelt. Sie findet in Kooperation mit der Stadt Stuttgart statt.

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