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Landeshauptstadt Stuttgart

Max-Eyth-See

Hinweise für Besucher des Naherholungsgebiets Max-Eyth-See

Die Besucherinnen und Besucher des Max-Eyth-Sees werden aufgrund des langen Wochenendes gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

An den kommenden, durch Feiertage verlängerten Wochenenden und an den Brückentagen lockt das Naherholungsgebiet Max-Eyth-See besonders bei schönem Wetter sehr viele Ausflügler an. Die Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, weil die öffentlichen Stellplätze meist belegt und in den anliegenden Wohngebieten keine freien Plätze zu finden sind.

Die Stadt Stuttgart hat das Grillen am Max-Eyth-See besonders geregelt und bittet die Besucher, die Regeln zu beachten: In den Liegewiesen bei der Stadtbahnhaltestelle Wagrainäcker ist der offizielle Grillbereich eingerichtet. Für die Grillkohleentsorgung stehen spezielle Behältnisse zur Verfügung. Einweggrills sind nicht erlaubt.

Wer ein eigenes Grillgerät mitbringt, muss darauf achten, dass das Grillgerät mindestens 30 Zentimeter Abstand zum Boden hat. Der Umwelt zuliebe und um Müll zu vermeiden, werden die Besucher gebeten, Mehrweggeschirr zu nutzen.

Auf allen anderen Flächen sollen die Besucher die Natur ungestört genießen können. Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. Die Stadtverwaltung wünscht ein gutes Miteinander und viel Freude im größten innerstädtischen Naherholungsgebiet am Max-Eyth-See.

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