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Landeshauptstadt Stuttgart

Kultur

Ausstellungsvergütung für Kunstschaffende in Stuttgart ab 2023

Künstlerinnen und Künstler erhalten ab 2023 für ihre Ausstellungen in Stuttgart eine Ausstellungsgrundvergütung. Das „Modell für Stuttgart“ für die Vergabe dieser Ausstellungsgrundvergütungen in der Landeshauptstadt sowie eine entsprechende Förderrichtlinie wurden vom Verwaltungsausschuss am 12. Oktober beschlossen.

Damit ist Stuttgart neben Berlin und Hamburg eine der ersten deutschen Großstädte, die die kulturpolitische Forderung einer „Honorierung von Künstlerinnen und Künstlern“ in einem konkreten Vergabemodell umgesetzt hat.

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer: „Ich freue mich, dass wir für Stuttgart ein Vergabemodell für Ausstellungsvergütungen gefunden haben, das transparent, praktikabel und flexibel ist. Die  Ausstellungsgrundvergütung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für mich steht außer Frage, dass Künstlerinnen und Künstler, wo auch immer sie sich in Debatten und Entwicklungsprozesse einbringen, entlohnt werden müssen.“

Vergabemodell in einem partizipativen Prozess entwickelt

Auf Initiative aus der Künstlerschaft stellte der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 ab 2023 zunächst für vier Jahre 210.000 Euro pro Jahr für Ausstellungshonorare im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In einem Beteiligungsprozess mit Kunstschaffenden und Vertretern von Kulturinstitutionen sowie der Kulturverwaltung wurde das „Modell für Stuttgart“ für die Vergabe dieser Mittel entwickelt.

Gemäß dem Modell stehen die Mittel für die Ausstellungsgrundvergütung zunächst den Kultureinrichtungen der Bildenden Kunst zur Verfügung, die von der Stadt institutionell gefördert werden. Nicht abgerufene Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung des Innovationsfonds Bildende Kunst künftig auch für Ausstellungsvergütungen vergeben. Anträge im Rahmen der Projektförderung können sowohl von Kulturinstitutionen aller Sparten als auch von Einzelkünstlern gestellt werden. Damit ermöglicht es das „Modell für Stuttgart“, bei der Verteilung der Ausstellungsgrundvergütung das gesamte Förderspektrum bestehend aus institutioneller und projektbezogener Förderung zu berücksichtigen.

Pauschalen als Mindestvergütungen

Im Rahmen des Stuttgarter Modells erhalten Künstler in städtisch geförderten Einrichtungen ab dem nächsten Jahr folgende Pauschalen als Ausstellungsgrundvergütung: für eine Einzelausstellung 1.500 Euro, für eine Kleingruppenausstellung mit zwei bis drei Künstlern 500 Euro pro Künstler, für eine Gruppenausstellung mit vier bis neun Künstlern 250 Euro pro Künstler sowie 100 Euro pro Künstler für eine Großgruppenausstellung mit mehr als neun Künstlern.

Der Begriff „Ausstellungsgrundvergütung“ wurde gewählt, um zu verdeutlichen, dass die Stadt Stuttgart mit ihrer Förderung nur einen Basis-Beitrag zur Honorierung von Künstlern leistet. Die zu Grunde gelegten Vergütungspauschalen verstehen sich als Mindestvergütungen, die von den Institutionen aus eigenen Mitteln erhöht werden können.

Das Stuttgarter Modell − ein Pilotprojekt

Das Stuttgarter Modell im Bereich Ausstellungshonorare versteht sich als ein Pilotprojekt, das sich im Laufe des kommenden Jahres bewähren muss. Gemeinsam mit Künstlern und Institutionen wird die Kulturverwaltung das Modell nach dem ersten Vergabejahr evaluieren und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

Weitere Informationen unter  www.stuttgart.de/kultur/kulturservice/ausstellungshonorare-stuttgart.php (Öffnet in einem neuen Tab) und  www.stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten.php (Öffnet in einem neuen Tab)

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