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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Landeshauptstadt Stuttgart fördert Kulturprojekte und die Weiterentwicklung von institutionell geförderten Einrichtungen

Antragsfristen für 2023

Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben, können sich beim Kulturamt wieder um eine Projekt-, Konzeptions- oder Rechercheförderung bewerben.

Der 15. Oktober 2022 ist der Stichtag für Anträge der Sparten Bildende Kunst und Medienkunst, Literatur und Philosophie, Darstellende Künste (Theater und Tanz) sowie Musik und Klang − für Projekte und Recherchevorhaben, die im Jahr 2023 stattfinden sollen.

Förderfähig sind insbesondere qualitativ herausragende Projekte, künstlerisch-wissenschaftliche Recherchevorhaben sowie dialogorientierte Auseinandersetzungen mit gesellschaftlich relevanten, interkulturellen und allgemein diversitätsorientierten Themen.

Bei der Antragsstellung müssen ab diesem Jahr verpflichtend Mindesthonorarstandards eingehalten werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart legt Wert auf eine angemessene Entlohnung von Akteurinnen und Akteuren im Kulturbereich. Daher achten die Fachjurys bei der Bewertung der Projektfinanzierungen darauf, dass sie sich an Veröffentlichungen zentraler Institutionen und Fachverbänden zu Mindesthonoraren orientieren.

Bereits bis zum 30. September müssen die Anträge für die anteilige Mietkostenübernahme von privat angemieteten Ateliers eingereicht werden.

Die Antragsfrist für das Programm „Kultur im öffentlichen Raum“ endet ebenfalls am 15. Oktober 2022 für Projekte im Jahr 2023. Damit werden temporäre Kulturprojekte im öffentlichen Raum in allen kulturellen Sparten von Kulturakteuren Stuttgarts gefördert. Im nächsten Jahr wird der Innovationsfonds „Kultur im öffentlichen Raum“ durch das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ abgelöst.

Ein weiterer Stichtag ist der 15. Oktober für das Programm „Entwicklungstreiber für Kultur“, das sich an bereits institutionell geförderte Einrichtungen wendet, die zur Weiterentwicklung ihrer Arbeit individuelle Begleitung durch externe Partner zur weiteren Professionalisierung und Angebotsentwicklung in Anspruch nehmen. Neben der monetären Förderung werden die ausgewählten Institutionen auch von Jurorenteams begleitet.

Anträge für Projektförderungen im Bereich Interkultur können bis zum 15. November gestellt werden. Damit sollen Vorhaben unterstützt werden, die die kulturelle Diversität der Stuttgarter Stadtgesellschaft erlebbar machen und/oder sich künstlerisch mit den Entwicklungen der (post)migrantischen Gesellschaft auseinandersetzen.

Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler können die Anträge wie bereits in den Vorjahren beim Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart elektronisch einreichen.

Bei allen Fragen rund um die Kulturförderung können sich Kulturschaffende an die jeweiligen Fachreferentinnen und Fachreferenten der Kulturförderung wenden. Die Richtlinien, Ansprechpartner, Anträge, Finanzpläne und weitere Informationen sind veröffentlicht unter  www.stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten.php (Öffnet in einem neuen Tab)

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