Ein zentrales Element der Leitlinie bildet der Beteiligungsbeirat der Stadt, der eine wichtige Funktion innerhalb der informellen (freiwilligen) Bürgerbeteiligung übernimmt. Nun startet die Bewerbungsphase für den neuen Beteiligungsbeirat.
Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer: „Die Neubesetzung des Beteiligungsbeirats ist elementar, um das Instrument der Bürgerbeteiligung fortlaufend verbessern und weiterentwickeln zu können. Hierfür braucht es eine engagierte Einwohnerschaft. Bitte bewerben Sie sich.“
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats und der Stadtverwaltung beraten Mitglieder des Beteiligungsbeirats stellvertretend für die Stuttgarter Einwohnerschaft über Beteiligungskonzepte zu städtischen Vorhaben, die für die gesamte Einwohnerschaft von hoher Bedeutung sind oder zwei oder mehr Stadtbezirke betreffen. Zentrale Aufgabe ist zudem die regelmäßige Fortschreibung der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung.
Um möglichst vielseitige Perspektiven der Stuttgarter Einwohnerschaft einbeziehen zu können, werden im Beteiligungsbeirat folgende Kategorien besetzt:
- Menschen mit Migrationshintergrund,
- Menschen bis 30 Jahre,
- Menschen ab 65 Jahre,
- Menschen mit Behinderung (Nachweis erforderlich),
- Einwohnerschaft allgemein sowie
- Mitglieder in Stadtteilinitiativen/Bürgervereinen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerschaft und ihre Stellvertretungen werden im Herbst ausgelost und gehören dem Beteiligungsbeirat bis Mitte 2029 an. In diesem Jahr kommt der neue Beteiligungsbeirat voraussichtlich am 27. November zu seiner ersten Sitzung zusammen. Für das Jahr 2025 sind sechs Sitzungen geplant. Sitzungstag ist immer mittwochs um 18 Uhr.
Ab sofort können sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner für einen der Sitze im Beteiligungsbeirat bewerben. Weitere Informationen sind auf dem städtischen Beteiligungsportal „Stuttgart – meine Stadt“ unter www.stuttgart-meine-stadt.de/beteiligungsbeirat (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.
Hintergrund
Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart regelt seit 2017 das Vorgehen bei informeller Bürgerbeteiligung von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Mit der Leitlinie hat sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen transparenten und verbindlichen Rahmen für informelle Bürgerbeteiligung gegeben.
Eines der zentralen Elemente der Leitlinie ist der Beteiligungsbeirat, der im Oktober 2017 zum ersten Mal zusammengekommen ist. In den Sitzungen des Gremiums beraten Vertreterinnen und Vertreter aus Einwohnerschaft, Verwaltung und Politik die Fachverwaltung zur konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren, unter anderem zum Internationalen Ideenwettbewerb Rosenstein sowie zum Bürgerrat Klima und zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans Stuttgart.