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Landeshauptstadt Stuttgart

Steuern und Abgaben

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von den Kommunen erhoben wird. Sie gehört wie die Grundsteuer zu den so genannten Real‐, Objekt‐ oder Sachsteuern. Die Rechtsgrundlage beruht auf dem Grundsteuergesetz des Bundes.

Beschaffenheit und Wert des Grundstücks zählt

Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Sie ist eine Realsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers fast ausnahmslos außer Betracht bleiben.

Bei bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geht sie in die Kostenmiete ein. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz - hier Stadtgebiet Stuttgart - (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke).

Auskunft und Information

Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Grundsteuer, zu den Aussetzungs- und Stundungszinsenz oder Erlass der Grundsteuer haben, hilft Ihnen das  Sachgebiet Grundsteuerveranlagung der Stadtkämmerei gerne weiter.

Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim  Sachgebiet Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt. 

Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Grundsteuer zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben:  Niederschlagswassergebühren,  Abfallgebühren und  Gehwegreinigungsgebühren.

Erläuterungen und Hinweise