Bis 2006 wurde die Abwassergebühr ausschließlich über das verbrauchte Frischwasser ermittelt, das Niederschlagswasser wurde pauschal eingerechnet. Seit 2007 werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt berechnet. Beides wird zu den Klärwerken geleitet und dort gereinigt.
Das System der Abwassergebühren wird heute nach folgendem Prinzip erfasst:
- Die Schmutzwassergebühr zahlt jeder, der Leitungswasser verbraucht, das nach Gebrauch als Schmutzwasser im Abfluss verschwindet. Die Schmutzwassergebühr wird durch die Energieversorgung Baden‐Württemberg (EnBW) gemeinsam mit dem Frischwasserentgelt erhoben.
- Die Niederschlagswassergebühr zahlt jeder, der Regenwasser zum Beispiel von seinem Hausdach, seinem Parkplatz oder Hof in einen öffentlichen Kanal ableitet. Die Gebühr wird über die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ermittelt. Sie lässt sich durch ökologische Maßnahmen wie Gründach oder Zisterne minimieren. Die Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitz-Abgabenbescheid festgesetzt.
Niederschlagswassergebühr seit 2007
Schmutzwassergebühr seit 2007
Einwendungen gegen Gebühr und Bemessungsgrundlage
Abwassergebühren bis 2006
Rechtsgrundlage
Auskunft und Information
Haben Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Niederschlagswassergebühren - soweit es nicht die Bemessungsgrundlagen betrifft - zu Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Abwassergebühren? Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei.
Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Schuldnername | Telefonnummer (Stadtkämmerei) |
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A - Fk | +49 711 216 - 20 468 |
Fl - Kt | +49 711 216 - 20 467 |
Ku - Schn | +49 711 216 - 20 466 |
Scho - Z | +49 711 216 - 20 465 |
0 - 9 | +49 711 216 - 20 470 |
Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Niederschlagswassergebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben: Grundsteuer, Abfallgebühren und Gehwegreinigungsgebühren.