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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtentwicklung

Geplantes Europaquartier am Hauptbahnhof: Stadt informiert über Termine des Bürger­begehrens

Die Stadt Stuttgart bestätigt die Termine für das Bürgerbegehren „Mehr Bahnhof = Mehr Zukunft“. Abgabefrist für die gesammelten Unterschriften ist der 15. Oktober 2025. Die Initiative wendet sich gegen die Aufstellung des Bebauungsplans für das geplante Europaquartier.

Auf der Teilfläche A2 soll das künftige Europaquartier entstehen. Der Übergang ins benachbarte Europaviertel und in den Mittleren Schlossgarten soll durch offene, begrünte Freiraumflächen belebt werden und zum Verweilen einladen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Stadt Stuttgart hat am 15. Juli 2025 mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Teilgebiet A2, das geplante Europaquartier, gefasst. Gegen diesen Beschluss hat eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Bahnhof mit Zukunft“ taggleich ein Bürgerbegehren unter dem Titel „Mehr Bahnhof = Mehr Zukunft“ initiiert. Binnen drei Monaten müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. 

Auf Nachfrage bestätigt die Stadtverwaltung heute, am 15. Oktober 2025, die Termine: Abgabefrist für die gesammelten Unterschriften ist der 15. Oktober 2025. Nach Rechtsauffassung der Stadtverwaltung war die Bekanntgabe im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 3 Hs. 2 GemO mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses über den Aufstellungsbeschluss in der öffentlichen Sitzung vom 15. Juli 2025 bewirkt.

Aufstellungsbeschluss war im Vorfeld öffentlich bekannt

Das Bürgerbegehren wurde vorab durch ein am 8. Juli 2025 bei der Stadtverwaltung eingegangenes Schreiben der Initiatoren angekündigt. Im Zusammenhang mit der damit einhergehenden Presseberichterstattung im Vorfeld war der Öffentlichkeit hinreichend bekannt, dass am 15. Juli 2025 ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden sollte.

Nachdem die Infragestellung des Aufstellungsbeschlusses eine Woche zuvor angekündigt worden war, fand am Abend des 15. Juli 2025 eine Auftaktveranstaltung der Initiatoren statt. Für die Stadtverwaltung ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, wie die Initiatoren von einer späteren Bekanntgabe des Beschlusses ihnen gegenüber ausgehen könnten.

Weitere Informationen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für das Teilgebiet A2 finden Sie auf  rosenstein-stuttgart.de/projekt/bebauungsplan-a2/ (Öffnet in einem neuen Tab)

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