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Landeshauptstadt Stuttgart

Europarat

Beirat verurteilt Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention

Der Beirat für Gleichstellungsfragen der Landeshauptstadt Stuttgart wertet den Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, als Rückschlag und verurteilt diesen scharf.

Mit Inkrafttreten des Übereinkommens gilt die Verpflichtung auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Es sei ein Rückschlag für die Rechte der Frauen in der Türkei und für die internationale Gemeinschaft im Kampf für ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen.

Der Vorgang zeige, so der Ausschuss, wie grundlegend die systematische Unterdrückung von Frauen für autoritäre Regime sei. Auch innerhalb der EU gebe es durch das Wiedererstarken nationalistischer und autoritärer Strömungen Staaten, die eine Ratifizierung der Konvention auf Eis gelegt hätten oder erwögen, aus der Konvention auszutreten. In Polen gebe es die Austrittsbestrebung mit der Begründung, dass die Konvention die Religion nicht respektiere und kontroverse Ideologien über die Geschlechter fördere, Ungarn habe bisher die unterzeichnete Konvention nicht ratifiziert, da diese „destruktive Gender-Ideologien“ und „illegale Einwanderung“ unterstütze. „Diesen frauenfeindlichen und homophoben Strömungen muss Deutschland und die EU entschlossen gegenübertreten und sowohl die Ratifizierung als auch die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen europäischen Ländern mit Nachdruck einfordern. Frauenrechte sind Menschenrechte und dürfen nicht zurückgenommen werden“, so der Beirat.

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Das internationale Abkommen war 2011 vom Europarat ausgearbeitet worden und schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich auf allen staatlichen Ebenen, Gewalt gegen Frauen zu verhüten und zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und hierzu einen Rechtsrahmen zu schaffen. Bis März 2021 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.

Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen, die vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Schutz verlangen. Zugleich wird die Gleichstellung von Mann und Frau gestärkt. So fordert Artikel 12 Maßnahmen, die darauf zielen „Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen“ zu beseitigen. Artikel 42 hält gesondert fest, dass es mit Blick auf Kultur, Traditionen und Religion keine Rechtfertigung für Gewalt gegen Frauen gibt. Dies gelte insbesondere für Verbrechen, die „im Namen der Ehre“ begangenen werden.

Nun hat der türkische Präsident Erdoğan Ende März per Dekret verfügt, dass die Türkei aus dem Übereinkommen austritt. Begründet wird der Schritt damit, dass die Konvention der traditionellen Familie in der Türkei schade und Scheidungen fördere.

Dass die Türkei aus der Konvention aussteige, sei verheerend für die Frauen- und Menschenrechtslage vor Ort, so der Beirat für Gleichstellungsfragen der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Übereinkommen hatte die Möglichkeit geschaffen, sich juristisch gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren, und einen gesellschaftlichen Wandel angestrebt. Nun befürchten Frauenrechtsorganisationen eine weitere Zunahme der hohen Zahl von Femiziden in der Türkei, 2020 waren es offiziell 300 Tötungsdelikte, und damit eine konkret steigende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Frauen.

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