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Landeshauptstadt Stuttgart

Aktuelles

Krawallnacht Juni 2020: Aufarbeiten nicht nur Strafen

Parallel zu den Gerichtsprozessen initiiert das Jugendamt Schritte zur Wiedergutmachung

Im Nachgang zur Krawallnacht vom 20. auf den 21. Juni des vergangenen Jahres beginnen im Mai im Stuttgarter Rathaus die ersten Wiedergutmachungskonferenzen. Bei diesen werden junge Menschen, Vertreter*innen von Polizei und Handel das Geschehene aufarbeiten und Wiedergutmachungsaktionen erarbeiten.

Im Stuttgarter Rathaus starten im Mai die ersten Wiedergutmachungskonferenzen.

Das Stuttgarter Jugendamt ist bestrebt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung nicht unter dem Gesichtspunkt der Höhe der Strafe, sondern unter den Blickwinkeln des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts, den Möglichkeiten der Wiedergutmachung und der Prävention erfolgt.

Die Leiterin des Jugendamtes Dr. Susanne Heynen erklärt: „Die vielfach geäußerte Forderung nach harten Strafen lässt die kriminologischen Forschungsergebnisse, dass Haftstrafen nicht präventiv wirken außer Acht. In unserer Arbeit schauen wir uns deshalb den Erziehungsbedarf eines jeden Jugendlichen an und streben an, ihn zur Verantwortungsübernahme und Wiedergutmachung zu motivieren.“

Mediatoren engagieren sich

Anfang November begannen die ersten öffentlichen Jugendstrafprozesse zu den Krawallen in der Stuttgarter Innenstadt. Die Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes Stuttgart betreut in diesem Zusammenhang zurzeit knapp 30 junge Menschen. Inzwischen fanden auch die ersten Berufungsverhandlungen statt. Für diese Aufarbeitung führen die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe im Strafverfahren Gespräche mit den angeklagten Jugendlichen.

Die beiden Mediatoren Jasmina Wiehe und Wolfgang Schlupp-Hauck der Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich engagieren sich für die Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Taten. Sie haben alle geschädigten Ladenbesitzer angeschrieben und bis jetzt schon einige positive Rückmeldungen erhalten. Ebenfalls haben sich die ersten Täter gemeldet und wollen Wiedergutmachung für die von Ihnen begangenen Schäden leisten, wie etwa zerstörte Scheiben, gestohlene Ware und beschädigte Polizeifahrzeuge.

Jugendamt und Starthilfe e.V. unterstützen

Der von Mitarbeitenden des Jugendamtes getragene Verein Starthilfe e.V. stellt Mittel zur Verfügung, um durch die Verrechnung geleisteter gemeinnütziger Arbeitsstunden Schadensersatzzahlungen zu ermöglichen.

Bereits seit 2017 läuft in Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt das Gruppenangebot „RESPEKT!“ zur Steigerung der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Polizei und jungen Menschen. Das Programm richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, gegen die eine Anzeige wegen Beleidigung oder passiven Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte läuft. Die Idee des Angebots ist, junge Menschen und Polizei in einem geschützten Raum zusammen zu bringen und damit die gegenseitige Wahrnehmung zu verbessern. Eine dieses Jahr veröffentlichte Evaluation bescheinigt dem Angebot eine hohe Wirksamkeit. Thomas Müller, der Koordinator des Projektes befürwortet die Ausweitung des Angebotes durch Wiedergutmachungskonferenzen im Kontext der Krawalle in der Innenstadt.

Frau Wiehe und Herr Schlupp-Hauck stehen weiteren Interessierten als Ansprechpersonen für die Wiedergutmachungskonferenzen unter 0711-216 55379 und 0711-216 55382 zur Verfügung.

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Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart