Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards DIN EN 14683, FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr innerhalb des sogenannten City‐Rings sowie im Mittleren und Unteren Schlossgarten, auf dem Wilhelmsplatz (Stuttgart‐Mitte) und dem Marienplatz.
Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage-Inzidenz (197,7 am 15. April in Stuttgart) sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.