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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Stadt verfügt für Samstag Maskenpflicht in der City

In der Stuttgarter Innenstadt gilt für Samstag, den 17. April, eine neue Vorgabe zum Tragen von Mund‐Nasen‐Bedeckungen. Diese Pflicht gilt innerhalb des sogenannten City‐Rings sowie im Mittleren und Unteren Schlossgarten, auf dem Wilhelmsplatz (Stuttgart‐Mitte) und dem Marienplatz.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt am Samstag, 17. April, auch wenn ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards DIN EN 14683, FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr innerhalb des sogenannten City‐Rings sowie im Mittleren und Unteren Schlossgarten, auf dem Wilhelmsplatz (Stuttgart‐Mitte) und dem Marienplatz.

Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage-Inzidenz (197,7 am 15. April in Stuttgart) sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.

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Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart