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Landeshauptstadt Stuttgart

Mobilität

Dienstradleasing für städtische Angestellte

Das Dienstradleasing für Mitarbeitende wird bei der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Entgeltumwandlung eingeführt. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Die Stadt will mit dem Dienstradleasing ihre Attraktivität als Arbeitgeberin steigern und die Mitarbeiterbindung stärken.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Verwaltung damit beauftragt, eine europaweite Ausschreibung zum Vertragsschluss mit einem Dienstrad-Leasinganbieter auf den Weg zu bringen. Mit seinem Beschluss hat der Gemeinderat der hohen Nachfrage seitens der städtischen Angestellten Rechnung getragen. Diesen wird so ermöglicht, ein Dienstrad zu leasen, das auch privat genutzt werden darf.

Für Beamte ist das Dienstradleasing über den Arbeitgeber gemäß Landesbesoldungsgesetz bereits seit 2017 zulässig. Beschäftigten des öffentlichen Diensts war diese Möglichkeit bis im vergangenen Jahr verwehrt. Seit April 2021 können nun auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Wege der Entgeltumwandlung von dem Modell profitieren.

Die Stadt will mit dem Dienstradleasing ihre Attraktivität als Arbeitgeberin steigern und die Mitarbeiterbindung stärken. Gleichzeitig sollen die Mitarbeitenden animiert werden, mehr Wege mit dem Rad zurückzulegen und damit ihre Gesundheit nachhaltig zu fördern. Darüber hinaus leistet die Stadt mit dem Angebot einen wertvollen Beitrag zum umweltschonenden Mobilitätsverhalten.

Leasingvertrag enthält auch eine jährliche Inspektion

Beim Dienstradleasing wird die Stadt zur Leasingnehmerin, die mit einem Anbieter von Rad-Leasingmodellen einen Vertrag über das vom Mitarbeitenden gewählte Fahrrad oder E-Bike schließt. Zusätzlich wird ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Mitarbeitenden geschlossen. Der Leasingvertrag soll neben einem Versicherungs- und Diebstahlschutz auch eine jährliche Inspektion des Rads beinhalten. Bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit oder Elternzeit übernimmt eine Versicherung den finanziellen Ausgleich der anfallenden Leasingraten.

Das Modell der Entgeltumwandlung ermöglicht eine für die Stadt kostenneutrale Umsetzung des Dienstradleasings, abgesehen von Personalkosten. Einsparungen durch niedrigere Arbeitgeberbeträge können kostenneutral an die Beschäftigten zurückerstattet werden. Letztere sparen durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttoentgelt zwar Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenbeiträge, das Modell wirkt sich jedoch negativ auf die spätere Rente aus.

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